Zeitungen des Jahres 2000, Ausgabe Dezember:
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Der Polizeiabschnitt 46 informiert:
Verhalten bei Verkehrsunfällen

... Ein kleinen Moment lang unaufmerksam sein, den Bremsweg unterschätzen, schlechte Sichtverhältnisse....... Es gibt viele Ursachen, die zu einem Verkehrsunfall führen können.

Wichtig ist das richtige Verhalten am Unfallort, wenn es denn "gekracht" hat. Hier nun ein paar Verhaltensregeln für den Fall der Fälle: Bewahren sie vor allem Ruhe und Besonnenheit. Als Beteiligter eines Unfalls müssen sie unverzüglich an nächstgeeigneter Stelle anhalten. "Unfallbeteiligter" ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Unfallflucht ist strafbar! Falls bei dem Unfall jemand verletzt wurde, müssen sie die Person nach ihren Kenntnissen und Möglichkeiten versorgen und möglichst aus dem Gefahrenbereich bringen. Alarmieren sie so schnell wie möglich die Feuerwehr. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!

Die Unfallstelle muß gesichert werden (Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen). Wenn es sich nur um einen geringfügigen Schaden handelt (z.B. leichter Blechschaden), dann markieren sie möglichst die Fahrzeugstellungen mit z.B. Kreide oder fotografieren sie diese und fahren sie dann ihr Fahrzeug unverzüglich beiseite! Ein Verkehrsunfall muß nicht zwingend durch die Polizei aufgenommen werden. Allerdings muß die Polizei alarmiert werden, wenn auch nur ein Beteiligter es wünscht! Wenn alle Unfallbeteiligten auf eine Unfallaufnahme durch die Polizei verzichten, sollten sie sich auf alle Fälle folgendes notieren: Datum; Uhrzeit; Unfallort Daten vom Unfallgegner: Fahrer, Fahrzeughalter, Anschrift, Telefon, Fahrzeugkennzeichen, Versicherung, Zeugen . Ich wünsche ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Ihre PK' in z.A. Ulrike Wischner


zurück | letzte Änderung: 29. November 2000, webmaster