Zeitungen des Jahres 2000, Ausgabe Oktober:
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Seit dem 01. September 2000 haben wir uns auf das neue Verbraucher- Insolvensrecht für Privatpersonen, Freiberufler und Gewerbetreibende spezialisiert. Wir können somit vielen Menschen helfen aus ihrer "Schuldenfalle" herauszukommen. Die Hilfe, die keine Rechtsberatung ist, wird schnell, diskret, kostengünstig und vor allem unbürokratisch durchgeführt. Da das Verfahren umgehend in Gang gesetzt werden kann, trägt es
Die Anzahl der Gläubiger oder die Höhe der Schulden spielen keine Rolle, denn der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Quotenregelung müssen alle zustimmen, ob sie wollen oder nicht. Bisher konnten mit den Pfändungssätzen oft nicht einmal die auflaufenden Zinsen bezahlt, geschweige eine Tilgung erreicht werden. Es gab kaum eine Möglichkeit diesem schrecklichen Kreislauf zu entkommen. Die Restschuldbefreiung bietet nun die Möglichkeit nach sieben Jahren wieder schuldenfrei zu sein. Die Schwierigkeit für den Schuldner ist es, die ordnungsgemäße und rechtlich abgestimmte Einleitung des Verfahrens zu starten. Hier ist er oftmals vollständig überfordert und wird bald aufgeben, was nicht zuletzt mit einer lebenslangen Schuldenlast endet. Wir helfen hier sachlich, kompetent und vor allem schnell. Für nähere bzw. ausführliche Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der |