Zeitungen des Jahres 2001, Ausgabe April:


... Vorsicht, wenn Fremde läuten!

Hilfsbereitschaft an der Wohnungstür zahlt sich nicht aus! Es sind immer wieder die gleichen Tricks, die Diebe und Betrüger an der Haus- oder Wohnungstür nutzen und zu denen sie sich stets neue Varianten einfallen lassen: Sie bitten um Hilfe oder eine Gefälligkeit, täuschen Amtsper-sonen vor oder behaupten ganz einfach, Sie zu kennen. Die Intention der Täter ist immer, von Ihnen in Ihre Wohnung gebeten zu werde. Lassen Sie es nicht so weit kommen!
Vor allem Frauen und Männer ausländischer Nationalität täuschen Notlagen vor und geben sich hilflos, wobei Sprachprobleme diesen Eindruck noch verstärken und Frauen und Kin-der Ihr Herz rühren sollen.
* Kann ich ein Glas Wasser haben. Ich bin Schwanger (mir ist schlecht; ich habe Durst; ich muß eine Tablette nehmen). Darf ich in Ihre Küche kommen?
* Ich muß schnell telefonieren. Ich hatte eine Autopanne (einen Unfall; benötige einen Arzt...). Darf ich Ihr Telefon benutzen?
* Mein Baby braucht sein Fläschchen. Darf ich es bei Ihnen füttern (wickeln)?
* Haben Sie Papier und Bleistift? Der Nachbar ist nicht zu Hause, ich möchte ihm eine Nachricht hinterlassen. Haben Sie eine Schreibunterlage? (Hier ist das Licht so schlecht.) Darf ich an Ihrem Tisch schreiben?
Diese Liste mit Beispielen kann man beliebig weiterführen. Bedenken Sie bitte immer folgendes: Warum klingelt diese Person gerade bei Ihnen? Warum geht er/sie nicht in ein Geschäft/ eine Gaststätte? Bieten Sie bei einer angeblichen Notlage an, selbst zu telefonieren oder das Gewünschte (Schreibzeug, Glas Wasser) hinauszureichen. Lassen Sie beim holen der Sachen die Tür versperrt!!!  
Bei (dann meist deutschen) Trickbetrügern ist auch die Masche des "falschen Polizeibeamten", des Handwerkers, des Mitarbeiters der Kirche, des Monteurs einer Telefongesellschaft, des Beraters einer Krankenkasse, u.s.w. sehr beliebt. In diesen Fällen fordern Sie bitte von den Amtspersonen/ Handwerkern/ Vertretern eine Legitimation in Form eines  Dienstausweises / Mit-arbeiterausweises oder Arbeitsauftrages. In Zweifelsfällen: Bitten Sie die Person einen Moment vor der Tür zu warten. Schließen Sie die Wohnungstür und fragen Sie bei der Behörde/ dem Betrieb telefonisch nach, ob das alles seine Richtigkeit hat! Gegebenenfalls ist auch eine Kontaktaufnahme zu Nachbarn zu raten, vor allem bei Fällen, wo Handwerker bei Ihnen klingeln und Ihnen erzählen, daß bei dem Mieter unter/ über Ihnen ein Wasserschaden entstanden ist und nun bei Ihnen geguckt werden muß, ob Ihre Wasserleitungen in Ordnung sind.
Wehren Sie sich gegen zudringliche Besucher notfalls auch energisch: Sprechen Sie laut mit Ihnen oder rufen Sie um Hilfe!

Ihre PK
Ulrike Wischner
 


zurück | letzte Änderung: 02. April 2001, webmaster