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Ausreichende Fahrradsicherung schützt vor Diebstahl
Das schöne Wetter lädt einfach dazu ein, das Auto mal
stehen zu lassen und das Fahrrad herauszuholen. Aber sichern sie ihr Fahrrad
auch ausreichend, wenn sie es unterwegs abstellen? Wenn sie ihr Rad nur
mit einem Rahmen- oder Speichenschloß abschließen, können
Diebe es ganz einfach wegtragen oder nicht gesicherte Teile (z.B. Vorder-
oder Hinterrad) abmontieren. Oftmals hilft den Dieben dabei auch noch das
Werkzeug des Fahrradbesitzers, welches sich in der Satteltasche befindet!!!
Sparen sie bei ihrem Fahrrad nicht an der Sicherheit. Ungeeignet zur
Sicherung von Fahrrädern sind beispielsweise dünne Ketten und
(Spiral-) Kabel- und Bügelschlösser mit dünnen Bügeln,
da man diese ohne größeren Aufwand durchschneiden kann. Achten
sie beim Kauf eines Fahrradschlosses auf hochwertiges Material wie durchgehärteten
Spezi-alstahl und massive Schließsysteme. Nur besonders massive Bügel-
oder Panzerkabel-schlösser sind tatsächlich zur Sicherung ihres
Rades geeignet! Beachten sie bitte auch, dass sie den Rahmen und beide
Räder immer an einen festen Gegenstand anschließen, damit das
Fahrrad nicht einfach weggetragen werden kann.
Sollte ihr Fahrrad doch einmal gestohlen werden, ist es wichtig, dass
sie der Polizei alle verfügbaren Kennzeichen, mit denen sich ihr Fahrrad
zweifelsfrei identifizieren läßt, angeben können. Fast
alle Fahrräder haben eine eingeschlagene oder anderweitig fest mit
dem Rahmen verbundene Rahmennummer. Diese befindet sich am Lenkerkopf oder
am Rahmensitzrohr unterhalb des Sattels oder auf der Unterseite des Tretlagers
oder auf der Gepäckträgerplatte. Bei älteren Fahrrädern
kann sich die Rahmennummer auch auf dem Rahmensitzrohr oberhalb des Tretlagers
oder auf der Ausfallgabel oder auf dem Rahmenrohr befinden. Am besten ist
es, wenn sie einen Fahrradpass besitzen, in den sie alle wichtigen Daten
wie Rahmennummer/ Fahrradart/ Hersteller/ Modell/ Größe /Farbe
des Rahmens und der Schutzbleche/ Reifengröße/ Kaufpreis,- datum/
Material/ Angaben zur Gangschaltung und anderer Besonderheiten
ihres Fahrrades eintragen können. Fragen sie beim Kauf eines neuen
Rades ihren Fahrradhändler nach einem Fahrradpass. Natürlich
können sie sich auch einen Fahrradpass bei der Polizei geben lassen.
Ihre PK'in Ulrike Wischner |