Zeitungen des Jahres 2001, Ausgabe März:
| ... | Kindesunterhaltsrechtsänderungen ab dem 1.1.2001
(§1612b BGB)- Kindergeldanrechnung
Unterhaltsrecht vor dem 1.1.2001
Unterhaltsrecht nach dem 1.1.2001.
Eine Anrechnung von Kindergeld kommt jetzt nicht mehr in jedem Fall in Betrag. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass erst ab Gruppe 6 der Düsseldorfer Tabelle eine Anrechnung des Kindergeldes zur Hälfte stattfinden kann. Für die Gruppen 1-5 der Düsseldorfer Tabelle kommt es dagegen nur noch zu einer teilweisen Anrechnung des Kindergeldes. Diese hat für bestehende Unterhaltstitel die Folge, dass diese neu berechnet werden müssen. Sofern es sich um Titel aus Urteilen handelt, die noch nicht dynamisiert worden sind, d.h. die noch nicht in Prozenten angegeben sind, muss einen neue Berechnung erfolgen. Bei Titeln, die das Jugendamt vollstreckt, kümmert sich das Jugendamt „automatisch“ darum. Bei allen Unterhaltsvereinbarun-gen ohne Titel kann eine Neuberechnung erforderlich sein, die entweder durch das Jugendamt aufgrund des aktuellen Einkommens des Leistunspflichtigen oder durch einen Anwalt berechnet werden sollte. Die Düsseldorfer Tabelle gilt zwar im wesentlichen nur für minderjährige Kinder, aber auch bei volljährigen sollen die neuen Vorschriften analog angewendet werden, d.h. eine Anrechnung des Kindergeldes kommt auch hier nicht immer in Betracht. Inwieweit eine Anrechnung stattfindet, darüber werden sich in Zukunft die Gerichte Gedanken machen müssen. Aber Achtung!! Mitte des Jahres im Juli kommt eine neue Düsseldorfer Tabelle zur Geltung, so dass ab diesem Zeitpunkt noch eine Erhöhung stattfinden wird. Sollte bis dahin kein Titel vorhanden sein, müsste dies in einem entsprechenden Urteil berücksichtigt werden. Wichtig ist deshalb auch bei Vergleichen anlässlich einer Scheidung immer einen Prozent-betrag für den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle anzugeben. FAZIT: Es kann sich finanziell auszahlen, die bestehenden Titel überprüfen zu lassen, da unter Umständen ein höherer Unterhaltsbetrag für die Kinder errechnet werden kann für diejenigen, die bereits Unterhalt zahlen Ulrike Silbermann, Rechtsanwältin
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