Zeitungen des Jahres 1998, Ausgabe November:

Was macht die BVV Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wählt die Mitglieder des Bezirksamts (Bezirksbürgermeister und -stadträte) aufgrund der Wahlvorschläge der Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis in der BVV und kann sie mit einer Zweidrittelmehrheit auch wieder abberufen. Die BVV bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks und kann ständig vom Bezirksamt Rechenschaft verlangen. Die BVV regt Verwaltungshandeln durch Empfehlungen und Ersuchen an, kontrolliert die Geschäftsführung des Bezirksamts, entscheidet in den ihr vorbehaltenen Angelegenheiten (insbesondere über den Haushaltsplan) und kann über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskünfte verlangen. Ihre Sitzungen sind öffentlich. Um die anstehenden Probleme im Detail beraten zu können, werden neben dem Ältestenrat diverse Ausschüsse eingesetzt, die auch Sachkundige von außerhalb der Bezirksverwaltung hinzuziehen können und sich aus Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten zusammensetzen. Bürger können sich mit ihren Anliegen an diese Ausschüsse über das BVV-Büro wenden. Bezirksverordnetenversammlung (BVV)

Bezirksverordnetenvertreter Schloßstraße 37 12163 Berlin Tel. 79 04-0 Dorit Wahl (CDU) Tel. 79 04-21 00 Stellv. Vorsteher der BVV Klaus Reinhard (SPD)

BVV nach den Wahlen vom 22. Oktober 1995 in Sitzver- Prozent teilung

CDU 48.2 24 SPD 24.3 12 Bü90/GR 16.6 9

Sprechzeiten der Fraktionen CDU: Tel. 79 04-0

Sprechzeiten: jeden 2. und 3. Montag von 13.00 - 19.30Uhr sowie nach tel. Vereinbarung unter Tel. 7 91 17 89

SPD: Tel. 79 04-0

Sprechzeiten: jeden 2. und 3. Montag von 17.00 - 18.00Uhr und nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 8 34 50 15

Bü90/GR: Tel. 79 04-21 36

Sprechzeiten: Di. 15.00 - 18.00Uhr Mi. - Do. 10.00 - 13.00Uhr unter Tel. 6 91 37 06


zurück | letzte Änderung: 30. November 1998, webmaster