Zeitungen des Jahres 1998, Ausgabe November:

Hilfe zur Arbeit August 92 - 2 Kinder alleine großgezogen - ausgebrannt, den Job als Taxifahrerin kann ich nicht mehr machen. - Panikattacken beim Fahren auf der Autobahn. Der Anfang vom Ende? Nach einem Jahr Krankheit - Umschulung zur Bürokauffrau - gut abgeschlossen - dann mit 49 Jahren Berufsanfängerin - dazu braucht man wohl nichts weiter zu sagen - es folgte ein ABM Job halbtags für ein Jahr, das daraus errechnete Arbeitslosengeld bedingte ergänzende Sozialhilfe. Als großes Problem erwies es sich für mich zur Untätigkeit verurteilt zu sein. Das endlose Schreiben von aussichtslosen Bewerbungen ließ keine große Freude aufkommen, so führte mein Weg zum Sozialamt Steglitz, Abteilung Soziales - Hilfe zur Arbeit. Hier werden gemeinnützige zusätzliche Arbeiten vergeben. Sie werden mit DM 3.- pro Stunde entlohnt und dürfen für 40-60 Stunden im Monat ausgeübt werden. Man schickte mich zum Nachbarschaftsverein Lankwitz, wo ich nun seit August im Café mitarbeite, eine Tätigkeit, die ich als sehr befriedigend empfinde. Es bereitet mir Freude mitanzusehen, wie das Café immer mehr angenommen wird und sich zum Treffpunkt der Menschen, die in der Umgebung wohnen entwickelt. Für meine Tätigkeit zahlt mir das Sozialamt Steglitz DM 3.- in der Stunde - das ist sehr wenig - aber wenn ich alles zusammenrechne, Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, kann ich meinen Lebensunterhalt finanzieren. Bei Vorhandensein entsprechender Finanzmittel kann sich aus dieser Tätigkeit ein nach Tarif entlohnter Arbeitsplatz ergeben. Andernfalls bleibt ein Haar in der Suppe - für Sozialhilfe und den Lohn aus der gemeinnützigen Arbeit werden keine Sozialbeiträge entrichtet - was wird mit meiner Rente? Christel Post

Hilfe zur Arbeit

Jeder Arbeitssuchende , egal ob er nun Leistungen vom Arbeitsamt oder vom Sozialamt bezieht, muß sich um Arbeit bemühen. Finden er keine Arbeit, kann er auch zur Annahme einer zumutbaren Arbeit verpflichtet werden. Eine bessere Möglichkeit ist , sich selbst einen Betrieb zu suchen und über die Fördermöglichkeiten durch das Sozialamt zu informieren. Haben Sie eine Firma (bis 150 Beschäftigte und der Firmensitz ist Berlin) gefunden, die Sie einstellt, dann wenden Sie sich an Ihr zusträndiges Sozialamt, Arbeitsgruppe "Hife zur Arbeit". Hier erhalten Sie dann konkrete Informationen über die weiteren Formalitäten.

Gefördert wird z.Zt. eine Vollzeitstell mit einem Zuschuß bis max. 2500 DM.

Voraussetzung : - mindestens 3 Monate Sozialhilfebezug - Überwiegender Bezug von Leistungen des Soz und nur einen geringen Teil Arbeitslosenhilfe - 1 Einsatz (10 Tage) gemeinnützige zusätzliche Arbeit


zurück | letzte Änderung: 30. November 1998, webmaster