Zeitungen des Jahres 1998, Ausgabe Dezember:

Abschnitt 46 informiert


Polizeihauptkommissar
Andreas Braun

zum Thema

Haustürgeschäfte: Schnäppchen für findige Betrüger

Ob unterwegs, an der Wohnungstür oder am Arbeitsplatz: immer wieder fallen arglose Bürger auf simple Tricks unseriöser Verkäufer herein. Wer ein paar einfache Regeln befolgt, kann sich teure Überraschungen ersparen und Betrüger um ihre Beute bringen. Wenn supergünstige Angebote "nur jetzt" gelten oder harmlos wirkende Formulare "nur eben mal schnell" unterschrieben werden müssen, sollten bei Ihnen alle Alarm- glocken klingeln! Auch wenn die freundliche Dame oder der nette junge Mann das Blaue vom Himmel versprechen, entscheidend ist, was Sie unterschreiben.

Was schwarz auf weiß im Vertrag steht, hat dann nichts mehr mit dem Märchen des Betrügers zu tun. Wer vor oder nach dem Vertragsabschluß richtig reagiert, kann sich vor finanziellen Verlusten schützen oder den Schaden begrenzen. Daher:

  • Öffnen Sie die Haustür nur mit vorgelegter Sperrkette oder einge- rastetem Sperrbügel.
  • Lassen Sie grundsätzlich keine Fremden in Ihre Wohnung.
  • Unterschreiben Sie an der Haustür nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Bitten Sie einen Nachbarn oder eine andere Ver- trauensperson hinzu, wenn Sie Zweifel haben oder unsicher sind.
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall unter Zeitdruck.
  • Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das Datum und die Unterschriften. Die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht muß im Vertrag gesondert unter- schrieben werden. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert Ihnen, Ihr Widerrufsrecht durchzusetzen.
  • Verlangen Sie eine Vertragsdurchschrift vom Verkäufer, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
  • Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluß an den Verkäufer.

Ihr PHK Andreas Braun


zurück | letzte Änderung: 30. November 1998, webmaster