Zeitungen des Jahres 1998, Ausgabe Oktober:

Zukunft der Gartenstadt Lichterfelde West bedroht Steglitz verändert sich. Die Zeiten des Wachstums und Wandels gehen auch an Steglitz nicht spurlos vorüber. Um eine Antwort auf wachsene Verkehrsströme zu finden, wird in Lankwitz eine Verkehrsader in die City geplant (B 101), steigende Mobilität und erhöhtes Güteraufkommen erfodert den Ausbau der Bahnstrecken (Anhalter + Dresdener Bahn) im Bezirk. In Lichterfelde wird über die Verdichtung der Bebauung nachgedacht. Doch sind das die zwangsläufig richtigen und notwendigen Antworten auf sich ändernde Anforderungen an eine Hauptstadt Berlin. Oder gilt es nicht eher, gewachsene und funktionierene Strukturen für die Zukunft zu bewahren und nicht die immer wieder gleichen Fehler in der Planung rasch wachsener Ballungsgebiete zu wiederholen. Am Beispiel Lichterfelde West soll ein für und Wider diskutiert werden. Zum Thema Hinterlandbebauung äußern sich Dr. W. Reinicke von der Bürgerinitiative Gartenstadt Lichterfelde und Herr Norbert Kopp, Bezirksstadtrat für Bauen und Wohnen in Steglitz

Bürgerinitiative Gartenstadt Berlin Lichterfelde

Bürgerinitiative Kadettenweg 64 hießen wir 1966- der Name enthielt die die Adresse eines abrißgefährdeten Hauses, eines von vielen. Aber es steht heute noch. 1978 hat die Verordnung über den geschützten Baubereich der „Abrißkultur“ ein Ende gemacht - unser erster Erfolg! Freilich, die Umschrift: „ Wir lassen es nicht zu, daß Spekulanten und Geschäftemacher die Gartenstadt Lichterfelde zerstören“ gilt auch heute noch. Und die „Schwarze Rose“ drückt symbolisch das Blühen aus, schwarz heißt Trauer und Wut. Die Stacheln zeigen, daß wir uns zu wehren verstehen. Lichterfelde - das ist die Gartenstadt zwischen Anhalter und Potsdamer Bahn, wie J.A.W. Carstenn im Blick hatte, als er 1865 die Rittergüter Giesendorf und Lichterfelde kaufte. Die Idee war als Gegenstück zur Mietskasernenstadt richtig. 1982 beschloß das Bezirksamt Steglitz, einen Bebauungsplan für Lichterfelde - West aufzustellen, der die Eigenart des Gebietes ergänzend sichern sollte. Was haben der Baustadtrat Norbert Kopp und seine Helfer (CDU) Ende 1966 daraus gemacht? Sie versuchten, im Handstreich die Gärten hinter den Häusern zu Bauland zu machen, ohne - wie scheinheilig jetzt - die Eigentümer zu fragen! Im März erreichten die entsprechenden Bürger Mitteilungen des Bezirksamtes, daß ihren Anregungen und Bedenken leider nicht gefolgt werden könnte und der Vorgang der Abwägung insoweit abgeschlossen sei. Rechtsverordnung, Fortsetzung, Abschluß des Verfahrens würden folgen. Aber der Handstreich mißlang! Am 07. Juni 1997 formierte sich die Bürgerinitiative Gartenstadt Berlin Lichterfelde neu; die „Schwarze Rose“ blüht seither wieder. SPD und Bündnis 90/Die Grünen stehen auf unserer Seite. Auch der Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin Steglitz e.V. hat sich unseren Forderungen angeschlossen. Die Verwertung der Gärten als Bauland entstellt den Charakter des Ortsteils; es kommt auf seine Erhaltung für zukünftige Generationen an. Wir haben der CDU, derzeitig Mehrheitspartei in der BVV, Vorschläge zu den Festsetzungen und zum Text eines künftigen Bebauungsplanes gemacht. Es gab jedoch bisher nur fadenscheinige oder keine Argumente dagegen. Auf unserer 2. Bürgerversammlung am 11. September 1998 fehlten das Steglitzer Bezirksamt- Bürgermeister Weber (CDU), Stadtrat Kopp (CDU)-und die BVV- Fraktionder CDU völlig: sie können politisch auch ohne Lichterfelder Bürger ( über) leben.Zwei Bundestagskandidaten, Dr. Uwe Lehmann-Brauns (CDU) , Renate Rennebach ( SPD) und fast hundert Bürger und Vertreter der anderen Parteien in der BVV ( SPD, Grüne) unterschrieben die Forderung nach einer zügigen Verabschiedung eines Bebauungsplanes für die Gartenstadt Lichterfelde mit einer 20 Meter Bebauungsgrenze ( § 23 BauNVO). Der sofortige Beschluß einer Veränderungssperre( § 14 Bau GB) soll die fortschreitende Zerstörung der Gartenstadt verhindern. Aus Gründen der Gleichbehandlung müssen diese Festsetzungen für die ganze Gartenstadt Lichterfelde vorgenommen werden: die Erhaltungsgebiete ( § 172 Bau GB) Lichterfelde West ( B - Plan-B1) und Lichterfelde Ost( im den Marienplatz und dem Oberhofer Platz). Hierfür lehnt die CDU bisher einen B- Plan ab. Wo die Schwarze Rose blüht, gibt es keinen Bau- Profit. Es geht uns bei der Erhaltung der Gartenstadt Lichterfelde um Ihren historischen und zukünftigen Wert dieser Text auf einem Transparent erinnerte an unseren Kampf vor 22 Jahren. Wir sind noch nicht müde, und unser Ziel ist klar und eindeutig. Machen Sie mit ? Wir treffen uns jeden 2. und 4. Montag im Monat, 20. 00 Uhr, Ringstraße 36, am Johannes- Kirchplatz, Bus 283. Anschrift, Bürgerinitiative Gartenstadt Lichterfelde, Kommandantenstraße 95, Telefon und Fax 83363338 und 8333807, Spendenkonto; Dr, Reinicke, So. Kto. Postbank Berlin Kto. 630890- 103, BLZ. 10010010 Dr. Reinicke

Das meint die BI „Schwarze Rose“:

1-GRZ = 70% „hoher Grünanteil“?

Das stimmt nicht. Für Wege, KFZ-Stellplätze und Zufahrten (Tiefgaragen) wird gerade im Hinterland der historischen Blockrand-bebauung - nicht durch die zusätzliche Bebauung selbst soviel Boden versiegelt, daß nur ein geringes „Restgrün“ verbleibt: kein Garten mit Bäumen, Sträuchern, Stauden usw. Deshalb wurde bis vor wenigen Jahren noch die 20m-Baugrenze regulär praktiziert.

Bevölkerung wird abnehmen!

1998 wird Berlin weiter einen Bevölkerungsschwund von etwa 30.000 Einwohnern erleiden. Die Annahme des FNP’94 sind nicht mehr zutreffend. Es steht aber alter und neuer Wohnraum leer, auch in Lichterfelde, wo noch 5 größere Baugebiete realisiert werden!

Grundstückspreise steigen!

Die Steglitzer Gartenbebaupolitik der Steglitzer CDU treibt Grundstückspreise und Wohnraumkosten in die Höhe. „Stadtvillen“ sind für Familien mit Kindern nicht geeignet und zu teuer. Wen wundert es, wenn diese Gruppe - die Steuerzahler von heute und morgen! - ins preiswertere Umland geradezu vertrieben wird?


Seit mehr als 16 Jahren wird im Bezirk Steglitz über einen Bebauungsplan für Lichterfelde-West diskutiert. Während es über die Art (Wohnen, offene Bauweise) und das Maß der Nutzung (GRZ=0.3, GFZ=0.6) einen breiten Konsens gibt, vertritt die Bürgerinitiative „Gartenstadt Lichterfelde“ nach öffentlicher Auslegung des B-Planes durch das Bezirksamt seit 1997 vorrangig das Ziel, eine hintere Baugrenze von 20m durchzusetzen. Damit soll nach ihren Angaben angeblichen „Spekulanten, Bau-Profiteuren und Geschäftemachern das Handwerk gelegt werden, die die Gärten als Bauland verwerten wollen“. Fakt ist, daß sich Lichterfelde-West in seiner 130-jährigen Baugeschichte ohne eine hintere Bebauungsgrenze zu einem liebenswerten Viertel entwickelt hat, beginnend bei den Carstenn’schen Landhäusern und -villen, über die Einfamilienhäuser der 20er Jahre bis hin zum Mietwohnungsbau der 60er und 70er Jahre. Ziel des B-Planes muß der Erhalt des historisch gewachsenen Ortsbildes sein. Dazu wurde vor einigen Jahren bereits eine Erhaltungsgrenze für Lichterfelde-West beschlossen, die neben einem normalen Baugenehmigungsverfahren im Sinne der Wahrung des Ortsbildes den Neubau, den Abriß und die Änderung von Gebäuden unter einen zusätzlichen städtebaulichen Genehmigungsvorbehalt stellt. Im Bebauungsplanverfahren selbst wird der Anteil, der bei einem Grundstück nicht bebaut werden darf, über die Grundflächenzahl (GRZ) geregelt. Für Lichterfelde-West ist vorgesehen, daß maximal 30% der Grundstücksfläche bebaut werden darf, daß heißt, mit 70% nicht bebaubarer Fläche wird bereits ein sehr hoher Grünanteil gesichert. Damit wird eine zusätzliche hintere 20m-Baugrenze überflüssig. Gegen die jetzt erstmalige Einführung einer 20m-Baugrenze, nach nunmehr 130-jähriger Lichterfelder Entwicklungsgeschichte, spricht weiterhin, daß es bereits eine Vielzahl von Grundstücken gibt, die über die 20m-Grenze hinaus bebaut sind, ein kurzer Blick auf die Karte belegt dies eindrucksvoll. Damit würde in extremen Maß gegen den Bestand geplant werden und quasi ein Bauverbot ausgesprochen werden. Unzählige Schadensersatz- bzw. Übernahmeansprüche gegen den Bezirk Steglitz könnten somit die Folge sein. Außerdem beklagt das Land Berlin seit Mitte der 90er Jahre einen Einwohnerverlust, insbesondere junge, leistungsstarke Familien wandern in das Umland ab. Berlin und Brandenburg sind sich über alle landes- und parteipolitischen Grenzen darin einig, nicht das Umland der Städte zu verbauen, sondern Möglichkeiten in der Stadt anzubieten, was in dem vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossenen Flächennutzungsplan von 1994 seinen Niederschlag fand. Auch vor diesem Hintergrund ist die Ausschließlichkeit der Zielsetzungen der Bürgerinitiative weder zeit- noch sachgerecht, einen 2,1 Millionen qm großen Stadtteil von jeglicher Stadtentwicklung auszunehmen und zu konservieren. Insofern hat sich die Bezirksverordnetenver-sammlung Steglitz nachvollziehbar gegen die 20m-Grenze ausgesprochen und das Bezirksamt beauftragt, im Sinne eines Kompromisses die Zulässigkeit der Hinterlandbebauung nach §34 BauGB zu beurteilen. Dies bedeutet, daß es eine Genehmigung nur dann gibt, wenn sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Darüber hinaus ist der Bebauungsplan laut Beschluß der BVV mit diesen Änderungen nochmals öffentlich auszulegen, so daß alle Bürgerinnen und Bürger wiederholt Anregungen und Bedenken äußern können. In diesem Zusammenhang soll den betroffenen Grundstückseigentümern in geeigneter Form Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Warum die Bürgerinitiative diese breit angelegte Bürgerbeteiligung ablehnt, ist für das Bezirksamt nicht nachvollziehbar. Der von der Bürgerinitiative geforderte Erlaß einer Veränderungssperre als Rechtsverordnung setzt materiell voraus, daß ein unabweisbares Sicherungsbedürfnis für das Planungsgebiet besteht. Da es an dieser Rechtmäßigkeitsvor-aussetzung vollständig fehlt, hält das Bezirksamt eine Veränderungssperre bis zum Abschuß des Bebauungsplanverfahrens XII-B 1 auch nicht für sinnvoll. Abschließend bleibt zu bemerken, daß die durch Herrn Dr. Reinicke in den Diskussionen gegen die Steglitzer CDU vorgetragene Polemik wohl eher Wahlkampfzeiten mit dem Wunsch nach einem Wechsel geschuldet ist, sie wird in dieser Form aber mit Sicherheit nicht dem beidseitigen Anliegen gerecht, den Erhalt des historisch gewachsenen Ortsbildes mit seinem hohen Grünanteil rechtlich abzusichern. Mehr Sachlichkeit in der Auseinandersetzung um den richtigen Weg ist hier angesagt.

Norbert Kopp, Bezirksstadtrat für Bauen und Wohnen


zurück | letzte Änderung: 30. November 1998, webmaster