
Zeitungen des Jahres 1998, Ausgabe Oktober:
| Trainings- maßnahmen |
Die Trainingsmaßnahme ist ein Förderinstrument, das die
Wiedereingliederungschancen der Arbeitslosen verbessern soll. Trainingsmaßnahmen
können in "Tätigkeiten" und in der "Teilnahme
an Maßnahmen" bestehen. Eine Trainingsmaßnahme kann entweder
in einem Betrieb oder in einem Bildungsträger durchgeführt werden.
Die Trainingsmaßmahme kann, wenn Leistung vom Arbeitsamt bezogen wird" jederzeit verordnet" werden. Eine Ablehnung, ein Abbruch oder ein Ausschluß wegen maßnahmewidrigen Verhaltens, wenn kein triftiger Grund vorliegt, zieht ausnahmslos eine Sperrzeit nach sich. Eine Trainingsmaßnahme in einem Unternehmen sollte Ihnen in der Regel vom Arbeitsamt, Ihrem Arbeitsvermittler, vorgeschlagen werden, doch warten Sie nicht darauf. Es kann auch eine Maßnahme in einem Betrieb gefördert werden, die Sie sich selbst gesucht haben. Sie müssen sich vor Beginn der Trainingsmaßnahme diese nur vom Arbeitsamt bewilligen lassen. Erst wenn die Einwilligung vorliegt können Sie beginnen Ziel der Trainingsmaßnahmen ist es, gerade wenn diese in einem Betrieb durchgeführt werden, daß die TeilnehmerInnen den direkten Kontakt mit dem Arbeitsmarkt haben, ihre persönliche Eignung und ihre beruflichen Fertigkeiten real überprüfen können. So haben Sie die Möglichkeit für sich zu entscheiden ob z.B. eine alternativ gewählte Fortbildung, Umschulung oder Beschäftigung sich für Sie eignet Die Dauer beträgt zur - Eignungsfeststellung für eine bestimmte berufliche Tätigkeit oder berufliche Bildungsmaßnahme bis zu 4 Wochen - Unterstützung bei der Selbstsuche eines Arbeitsplatzes und bei der Vermittlung, besonders durch Bewerbungstraining und Beratung, bis zu 2 Wochen - Vermittlung von erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten um die Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluß einer Fortbildung oder Umschulung zu erleichtern, bis zu 8 Wochen Trainingsmaßnahmen können auch in Abschnitten durchgeführt werden, die Gesamtdauer beträgt maximal 12 Wochen. Während der Trainingsmaßnahme wird Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe weitergezahlt Kosten, die durch die Teilnahme an der Trainingsmaßnahme entstehen, können durch das Arbeitsamt übernommen werden. Das sind z. B. - Fahrkosten - Kosten für die Betreuung von Kindern aber auch - evtl. Lehrgangs- oder Prüfungsgebühren Erst wenn ein schriftlicher Bescheid des Arbeitsamtes zur Übernahme dieser Kosten vorliegt kann er die Maßnahme begonnen werden. Beratung zu sozialen Fragen - Alters- und Hinterbliebenenrente - Arbeitslosigkeit und Rente - Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente - Altersübergangsgeld - Vorruhestandsgeld Beratungstermin jeden 1. und 3. Dienstag im Monat im Oktober: 06. 10 und 20.10.1998 jeweils von 17.00 - 18.00 Uhr Ansprechpartner Herr Setzensack Wir bitten um Voranmeldung Telefon 76 68 08 93 Gesprächsrunden zu den Themen Arbeit, Fortbildung Umschulung, Existenzsicherung u. a. 13. und 27.10. in der Zeit von 11.00 - 13.00 Uhr Die Bewerbung - Das Vorstellungsgespräch In der heutigen Situation des verhältnismäßig geringen Stellenangebotes und der sehr großen Stellennachfrage kommt der Bewerbung eine immer größere Bedeutung zu. Sie müssen sich mit Ihrer Bewerbung besonders hervorheben, daß ein Chef bzw. Personalchef gerade Ihre Bewerbung zur Hand nimmt. Sie müssen Aufmerksamkeit erregen, Interesse erwecken aber auch Nutzen für die Firma versprechen. Haben Sie das erreicht kommt die nächste Hürde, die Sie erfolgreich meistern wollen, das Vorstellungsgespräch. Für viele Menschen ist das Vorstellungsgespräch eine unangenehme Streßsituation und sie fühlen sich unsicher und nervös. Wer sich aber gut auf diese "Prüfung" vorbereitet, kann gelassener dem Termin entgegensehen und ihn meistern. Zu diesen beiden Themen wollen wir Veranstaltungen durchführen Wenn Sie Interesse haben melden Sie sich bitte im Nachbarschaftszentrum, Halbauer Weg 2, Telefon 76 68 08 93. Unsere Angebote sind kostenlos, doch freuen wir uns über kleine Geldspenden zur Finanzierung unseres Vereins. Für weitere individuelle Auskünfte steht Ihnen Frau Hanke zur Verfügung. Telefon 76 68 08 93 |