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Recht Aktuell |
Verkehrsunfall
Wie verhalte ich mich richtig?
Bei verschneiten Straßen nimmt die Gefahr in einen Verkehrsunfall
verwickelt zu werden zu.
Zumeist werden die Bremswege auf den eisglatten Fahrbahnen von den Verkehrsteilnehmern
falsch eingeschätzt.
Wenn es erst mal gekracht hat, kann nicht nur die Reparatur des Kfz teuerer
sein, als man dies sich vor Weihnachten wünscht, auch die Schuldfrage
und damit verbunden die Frage, wer für den Schaden aufkommt, kann
sich langwierig und kostenintensiv gestalten.
Hier einige Grundregeln, wie man unnötig Ärger
vermeiden kann:
1.
Kommt es zum Unfall, sollte man sich zu allererst nach Unfallzeugen
umsehen.
Sofern man keinen Beifahrer hat, kommt diesen unabhängigen Unfallzeugen
in einem eventuellen Rechtsstreit große Bedeutung zu.
Doch leider haben Unfallzeugen die Tendenz wegen eigener Angelegenheit
sofort wieder vom Unfallort zu verschwinden ohne daß man sich die
Adresse notiert hat.
Deshalb sollte dies der erste Schritt am Unfallort sein, nachdem man die
Unfallstelle gesichert hat.
2.
Der zweite Schritt sollte sein, daß man, sofern es sich um einen
Sachschaden von mehr als nur einem kaputten Außenspiegel handelt,
die Polizei ruft und den Unfall aufnehmen
läßt.
Es kann zwar sein, daß die Polizei einem selbst auch ein Verwarnungsgeld
oder ein Bußgeld abverlangt.
Aber der Vorteil ist, daß die Polizei als unabhängige Stelle
den Unfall skizziert, was für einen Prozeß um Schadensersatz-
oder Schmerzensgeldansprüche von entscheidender Bedeutung sein kann.
Zudem überprüft die Polizei die Daten des Unfallgegners und ebenso
die Versicherung.
3.
Geht es nur um einen Blechschaden, ist es bei Schäden ab 2.000,- DM
sinnvoll, den Schaden von einem Sachverständigen begutachten
zu lassen.
Ist die Schuldfrage klar und trägt der Unfallgegner die Schuld, kann
man, sofern man kein Geld hat einen Sachverständigen zu beauftragen,
bei der gegnerischen Unfallversicherung nachfragen, ob diese ein Kfz-Sachverständigengutachten
wünschen oder nach der Reparaturrechnung der Autowerkstatt den Schaden
regulieren wollen.
Oftmals schicken die gegnerischen Versicherungen dann den Geschädigten
zu einem bestimmten Kfz- Sachverständigen und regulieren die Kosten
für die Anfertigung des Sachverständigengutachtens direkt mit
diesem ohne das man erst in Vorlage treten muß.
4.
Ist es leider nicht nur beim Blechschaden geblieben, sondern sind auch
Körperverletzungen zu beklagen, sollte man sich noch am Unfalltag
zum Arzt begeben, um das genaue
Ausmaß der körperlichen Beeinträchtigung feststellen
zu lassen.
Auch in der Folgezeit sollte man die Arzttermine wahrnehmen, um zu klären,
wann die Unfallfolgen endgültig verheilt sind.
Die Art und Schwere der Verletzung und die Dauer bestimmen die Höhe
des zu beanspruchenden Schmerzensgeldes.
Genaue Auskunft über die Höhe des Schmerzensgeldes kann in der
Regel jedoch nur ein Rechtsanwalt geben.
Ein Tip noch, heben Sie sich auch die Belege aus der Apotheke für
Verbandsmaterial etc. auf, auch diese Beträge sind ersetzbar.
Für den Fall, daß eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung abgeschlossen
sein sollte, übernimmt diese die Kosten für den Rechtsanwalt
und auch die Kosten für ein Kfz- Gutachten. Ratsam ist jedoch vor
dem Gang zum Anwalt grundsätzlich zu klären, ob die abgeschlossene
Versicherung auch Verkehrsrechtschutz beinhaltet und die Kosten übernimmt.
5.
Ist man am Unfallgeschehen schuldlos und muß das schöne, neue
Auto nun repariert werden, steht dem Geschädigten auch noch ein Nutzungsausfall
für die Tage der Reparatur zu.
Sollte die Versicherung des Gegners nicht sofort regulieren, sollte man
der Versicherung schriftlich mitteilen, daß man ohne das Geld nicht
reparieren könne und diesen eine Frist zur Anweisung setzen.
Sollte die Versicherung dann immer noch nicht leisten, kann sich das zu
zahlende Nutzungsausfallgeld erhöhen.
Fazit:
Auch ein Verkehrsunfall ist schnell reguliert, wenn man am Unfallort
wichtige Grundregeln beachtet.
Sollte man sogar über eine Rechtsschutzversicherung für diesen
Fall verfügen, empfiehlt es sich die Regulierung des Schadens und
die Korrespondenz mit Versicherung durch einen Anwalt
führen zu lassen, da dieser im Zweifel noch
etwas "mehr" rausholen kann, als
ein Laie.
Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung und eindeutiger eigener Schuldlosigkeit
kann man sich einen Anwalt leisten, da diesen dann letztendlich der Gegner
zahlen muß.
Man muß allerdings damit rechnen, daß der Anwalt erst einmal
einen Vorschuß auf seine Kosten von dem Mandant verlangt und man
diese gezahlten Gebühren erst bei der Endregulierung durch die gegnerische
Versicherung wieder ersetzt bekommt.
Da natürlich jeder Unfall seine Eigenheiten hat, ist das Vorstehende
nur als eine Art Leitfaden zu verstehen, der aber hoffentlich bei einem
Verkehrsunfall guter Ratgeber sein kann.
Ein Beitrag der Rechtsanwältin Monika Wacker, Anwaltssozietät
Wacker & Silbermann, Haydnstr. 18 in Lichterfelde, Tel. 844 688 0
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