
Zeitungen des Jahres 1999, Ausgabe Juli:
| Polizei Abschnitt 46 informiert |
Thema: Sicherheit rund ums Fahrrad
Zwei Räder sind schneller weg als vier... Zahlen im „Fall des Falles“ die Versicherun-gen wirklich alles? Diese Fragen klären Sie am besten mit einem Versicherungsfachmann Ihres Vertrauens. Verlassen Sie sich nicht darauf, daß Ihr Fahrrad „irgendwo“ mit versichert ist: Die Vertragsbedingungen (Beispiel: Hausratversicherung) enthalten präzise Angaben, zu welcher Zeit, an welchem Ort (Beispiel: „verschlossener Keller“ oder „unterwegs“) und zu welchem Wert (Beispiel: „Zeitwert“, „Neuwert“ oder „Pauschalbetrag“) Ihr Fahrrad versichert ist. Wichtig: Jede Versicherung wird darauf bestehen, daß Sie den Diebstahl Ihres Fahrrades sofort der Polizei melden. Wenn Sie rechtzeitig einen Fahrradpaß für Ihr wertvolles Bike angelegt haben, wird Ihnen die Beschreibung leichtfallen. Auch die Kaufbelege sollten Sie aufbewahren, um „im Fall des Falles“ der Versicherung den Wert Ihres Fahrrades nachweisen zu können. Wer Ihr Rad verlädt, verlädt auch Sie... Diebe können mit Speichen- oder Rahmenschlössern abgesperrte Fahrräder einfach „huckepack“ wegtragen oder Teile abmontieren, die nicht gesichert sind zum Beispiel das vordere oder hintere Rad; dazu lädt die gefüllte Werkzeugtasche am Fahrrad - vor allem Gelegenheitsdiebe - geradezu ein, und mit „Bordmitteln“ lassen sich schwache Sicher-ungen wie Speichen- oder Rahmenschlösser besonders flott knacken. Natürlich wird auch das Werkzeug selbst gerne genommen. Ihr PHK Andreas Braun |