Ingrid Neuendorf, Eva Herborn
c/o Bürgerinitiative B 101,
Nachbarschaftszentrum
Halbauer Weg 2
12247 Berlin

Parlamentarischer Staatssekretär Ministerium für Verkehr
Herrn Siegfried Scheffler
Robert- Schumann-Platz 1
53175 Bonn

Berlin den 24.November 1998

Betrifft:
Ablehnung des geplanten Umwidmungsverfahrens zur B101, geplanter Neubau der B101 in Berlin zwischen Malteserstraße und Munsterdamm

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Scheffler,

der Senat von Berlin hat am 19.Mai 1998 den Bericht über die Variantenuntersuchung zum geplanten innerstädtischen Neubau der B101 beschlossen ( Beschluß Nr.1439/98), unter anderem mit dem Auftrag an die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr, die Umstufung der B101 mit dem Bundesminister für Verkehr vorzubereiten. Aus aktuellem Anlaß möchten wir Sie frühzeitig über den Diskussionsstand zu diesem Thema informieren. Mit der Verabschiedung des Flächennutzungsplanes durch das Abgeordnetenhaus im Juni 1994 wurde ein Prüfauftrag zu der im FNP 1994 dargestellten geplanten Umverlegung der B101 mit einem Neubauabschnitt in Steglitz erteilt. Es sollte die Realisierung der B101 unter folgender Prämisse geprüft werden: " Vorrangiges Ziel ist, einen großen Teil der Verkehre über Schienenverbindungen ( S-Bahn, Eisenbahnen) abzuwickeln. Hierbei müssen auch die geplanten Güterverkehrszentren sowie eine schnellstmöglichste Konzeptionierung einer City-Logistik für den Wirtschaftsverkehr berücksichtigt werden."

Dieser Prüfauftrag wurde nicht erfüllt. Die zur Abarbeitung dieses Prüfauftrages erstellte Variantenuntersuchung, die einen ebenerdigen Straßenbau favorisiert, wurde wegen unseriöser Vorgehensweise und fehlender Einbeziehung von Alternativen im Abgeordnetenhaus heftig kritisiert und deshalb von keiner Fraktion in dieser Form akzeptiert. Auch in der Bevölkerung stößt das Bauvorhaben auf breite Ablehnung ( über 10000 Unterschriften in den letzten 3 ½ Monaten ! ) Die geplante Straße würde intakte Wohngebiete brutal zerschneiden und im Rahmen eines völlig überholten Verkehrskonzeptes die Westtangente wieder aktualisieren. Zur ausführlichen Darstellung unseres Standpunktes haben wir Flugblätter beigelegt.

Sie sehen also, daß zu diesem Zeitpunkt eine Umstufung der B101 nach § 2 FStrG durch Ihr Ministerium völlig verfrüht wäre. Wir wissen aber, daß es bei der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr, starke Bestrebungen gibt, das Umwidmungsverfahren so schnell wie möglichzu beantragen, um das Abgeordnetenhaus und dei Bevölkerung vor vollendete Tatsachen zu stellen und in einer politischen Diskussion vorzugreifen.

Wir fordern Sie deshalb dringend auf, das Umwidmungsverfahren bis auf weiteres abzulehnen! Wir stehen bei Nachfrage selbstverständlich zur Verfügung.



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