A. Subaric-Leitis Kilstetter Str. 25 14167 Berlin-Zehlendorf Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 10707 Berlin Planfeststellungsverfahren Neubau B101 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, gegen die im o.g. Feststellungsverfahren zugrundeliegende Planung erhebe ich folgende Einwände. 1) Die Gesamtplanung B101 stellt einen immensen Eingriff in die städtebauliche Struktur und Baubestand dar, dem dem keine nennenswerte Entlastung von Verkehrsauswirkungen in anderen Bereichen gegenübersteht. Mit Umsetzung der Gesamtplanung B101 ist von einer erheblichen Erhöhung der Abgas- und Lärmimmissionen in einem weitläufigen Gebiet Berlins auszugehen, wodurch erhebliche Einbußen in der Wohn- und Aufenthaltsqualität in dem derzeit noch relativ mäßig belasteten Stadtgebiet hervorgerufen werden. Bei Umsetzung der Planung ist schrittweise mit einem zusätzlichen Ansteigen der Fahrleistungen innerhalb des Stadtgebietes zu rechnen, denn dem Ziel der größeren Verkehrsaufnahme gilt der Aus- und Weiterbau der B101 innerhalb Berlins. Zudem würde ein weiterer erheblicher Teil urbaner Struktur in Straßenverkehrsflächen übergehen, die mit ihrer unmittelbaren Gesundheits- und Umweltbelastung sowie Verringerung urbaner Lebensqualität, eine negative Gesamtbilanz liefern. In diesem Zusammenhang ist auf die bereits verbreiteten und anerkannten Schriften bzgl. Gesundheits- und Umweltauswirkungen des Straßenverkehrs in Ballungsgebieten sowie bzgl. der Straßenplanung (z.B. 'Der Elsner', Elsner Vlg., Berlin) zu verweisen. Die Förderung des motorisierten Straßenverkehrs im Ballungsraum
Berlin steht jedoch auch im deutlichen Widerspruch zu den von der Berliner
Regierung angestrebten Straßenverkehrsentlastung in der Stadt, veröffentlicht
in diversen Schriften, darunter Klima Berlin, Hrsg. Regierender Bürgermeister
von Berlin, Senatsverw. f. Stadtentw. u. Umweltschutz, 1995**), wie
auch im Widerspruch zu den nationalen und regionalen Selbstverpflichtungen
zur Umsetzung der Klimakonventionen und einer nachhaltigen Entwicklung.
Denn durch die o.g. Baumaßnahme und Folgemaßnahmen wird insbesondere
der individuelle motorisierte Verkehr durch Attraktivitätssteigerung
und Fahrbahnflächenvergrößerung gefördert. Die von der Stadt angestrebte Individualverkehrsentlastung ist ein wichtiger Beitrag zur Zukunftssicherung, zur notwendigen Konsolidierung angemessener Lebensverhältnisse im inneren Stadtgebiet (u.a. Vermeidung von Abwanderungen ins Umland) und zur Schaffung eines effektiveren und damit leistungsfähigeren Transportsystems in der Stadt. Der Aus- bzw. Neubau der B101 in Berlin widerspricht auch dem verkehrsplanerischen Grundkonzept der Berliner Regierung, den Straßenverkehrszufluß in die Stadt und den Durchgangsverkehr durch die Stadt zu verringern. Da durch diesen Bau die Attraktivität der Straßenverbindung in die Stadt hinein erheblich erhöht würde, käme es hier zu einem Widerspruch. Die derzeit vorhandenen Straßenverkehrswegekapazitäten im betreffenden Bereich Berlins sind langfristig ausreichend, wie auch Vergleiche mit anderen deutschen Städten zeigen, denn Berlin verzeichnet die geringsten Verkehrsstaumengen (pro Einwohner) in Ballungsgebieten bundesweit. Dem Güterverkehr bieten sich zudem, auch auf lange Sicht, Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem ausgebauten Schienenverkehrswegesystem an. Organisatorische und marktwirtschaftliche Entwicklungen im Güterverkehr führen zudem zu ausreichenden Selbstorganisationsprozessen. 2) 3) Zudem wären aber auch unmittelbar betroffene Anlieger durch übermäßige Verkehrszuwächse gesundheitlich und in ihren Lebensverhältnissen deutlich negativ beeinträchtigt, was sich durch Folgeerscheinungen regional volkswirtschaftlich negativ niederschlägt und damit auch negative Wirkung auf die Gesamtbevölkerung ausübt. 4) 5) Ich weise hier nochmals ausdrücklich darauf hin, daß der hier gegenständliche Neubauplanungsabschnitt der B101 ein Teil der Gesamtplanung bis in den inneren Stadtbereich Berlins darstellt und somit im Zusammenhang mit der weiteren Planung der B101 innerhalb Berlins abzulehnen ist. Ein auch nur teilweiser Aus- bzw. Neubau der B101, auch nur auf Brandenburger Gebiet, ist straßenverkehrsplanerisch nicht sinnvoll, wegen der weitläufigen Verbindungsfunktion einer Bundesstraße. Er kann daher nicht als Einzelplanung nur regional beurteilt werden. Die Planung zieht zwangsläufig weitere Aus- bzw. Neubauplanungsbestrebungen auf Berliner Gebiet nach sich. Mit freundlichen Grüßen Andreas Subaric-Leitis |