Andreas Subaric-Leitis
Kilstetter Str. 25

        14167 Berlin-Zehlendorf, den 24.03.2000

A. Subaric-Leitis Kilstetter Str. 25 14167 Berlin-Zehlendorf

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
-Generalreferent-
Württembergische Str. 6

10707 Berlin

Planfeststellungsverfahren Neubau B101
( Planungsabschnitt 4, Teilabschnitt 2, ABI Nr. 10, S. 703, 03.03.2000 )

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

gegen die im o.g. Feststellungsverfahren zugrundeliegende Planung erhebe ich folgende Einwände.

1)
Die Planung stellt einen ersten Schritt zum vollständigen Ausbau der B101 innerhalb Berlins dar. In einem späteren Schritt ist der Weiterbau der B101 bis hin zum Munsterdamm geplant, durch derzeit z.T. wohnungsbebautes Gebiet, einschl. Schulen und Kindertagesstätten Höhe Schulstr. / Langkofelweg, z.T. unter Abrißmaßnahmen, z.T. durch unbebaute Flächen, die der Erholung dienen. Ich beziehe mich dabei auf entsprechende Veröffentlichungen (s.u.a. DER TAGESSPIEGEL vom 23.5.98 sowie auf das Planfeststellungsverfahren Berlin im Juni 1998, Teilstück Marienfelder Allee).

Die Gesamtplanung B101 stellt einen immensen Eingriff in die städtebauliche Struktur und Baubestand dar, dem dem keine nennenswerte Entlastung von Verkehrsauswirkungen in anderen Bereichen gegenübersteht. Mit Umsetzung der Gesamtplanung B101 ist von einer erheblichen Erhöhung der Abgas- und Lärmimmissionen in einem weitläufigen Gebiet Berlins auszugehen, wodurch erhebliche Einbußen in der Wohn- und Aufenthaltsqualität in dem derzeit noch relativ mäßig belasteten Stadtgebiet hervorgerufen werden.

Bei Umsetzung der Planung ist schrittweise mit einem zusätzlichen Ansteigen der Fahrleistungen innerhalb des Stadtgebietes zu rechnen, denn dem Ziel der größeren Verkehrsaufnahme gilt der Aus- und Weiterbau der B101 innerhalb Berlins. Zudem würde ein weiterer erheblicher Teil urbaner Struktur in Straßenverkehrsflächen übergehen, die mit ihrer unmittelbaren Gesundheits- und Umweltbelastung sowie Verringerung urbaner Lebensqualität, eine negative Gesamtbilanz liefern. In diesem Zusammenhang ist auf die bereits verbreiteten und anerkannten Schriften bzgl. Gesundheits- und Umweltauswirkungen des Straßenverkehrs in Ballungsgebieten sowie bzgl. der Straßenplanung (z.B. 'Der Elsner', Elsner Vlg., Berlin) zu verweisen.

Die Förderung des motorisierten Straßenverkehrs im Ballungsraum Berlin steht jedoch auch im deutlichen Widerspruch zu den von der Berliner Regierung angestrebten Straßenverkehrsentlastung in der Stadt, veröffentlicht in diversen Schriften, darunter Klima Berlin, Hrsg. Regierender Bürgermeister von Berlin, Senatsverw. f. Stadtentw. u. Umweltschutz, 1995**), wie auch im Widerspruch zu den nationalen und regionalen Selbstverpflichtungen zur Umsetzung der Klimakonventionen und einer nachhaltigen Entwicklung. Denn durch die o.g. Baumaßnahme und Folgemaßnahmen wird insbesondere der individuelle motorisierte Verkehr durch Attraktivitätssteigerung und Fahrbahnflächenvergrößerung gefördert.
**) Diverse weitere Veröffentlichungen des Landes Berlin können diesbezüglich vorgelegt werden.

Die von der Stadt angestrebte Individualverkehrsentlastung ist ein wichtiger Beitrag zur Zukunftssicherung, zur notwendigen Konsolidierung angemessener Lebensverhältnisse im inneren Stadtgebiet (u.a. Vermeidung von Abwanderungen ins Umland) und zur Schaffung eines effektiveren und damit leistungsfähigeren Transportsystems in der Stadt.

Der Aus- bzw. Neubau der B101 in Berlin widerspricht auch dem verkehrsplanerischen Grundkonzept der Berliner Regierung, den Straßenverkehrszufluß in die Stadt und den Durchgangsverkehr durch die Stadt zu verringern. Da durch diesen Bau die Attraktivität der Straßenverbindung in die Stadt hinein erheblich erhöht würde, käme es hier zu einem Widerspruch.

Die derzeit vorhandenen Straßenverkehrswegekapazitäten im betreffenden Bereich Berlins sind langfristig ausreichend, wie auch Vergleiche mit anderen deutschen Städten zeigen, denn Berlin verzeichnet die geringsten Verkehrsstaumengen (pro Einwohner) in Ballungsgebieten bundesweit.

Dem Güterverkehr bieten sich zudem, auch auf lange Sicht, Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem ausgebauten Schienenverkehrswegesystem an. Organisatorische und marktwirtschaftliche Entwicklungen im Güterverkehr führen zudem zu ausreichenden Selbstorganisationsprozessen.

2)
Durch die im Gesamtkonzept B101 geplante Erhöhung der Straßenverkehrskapazitäten im Rahmen des Aus- bzw. Neubaus werden in den Übergangs- / Anschlußbereichen Verkehrsstauungen vorprogrammiert (Engpaßeffekt), die Anlaß geben zum Kapazitätsausbau weiterer stadtzentral angrenzender Streckenbereiche. Dies ist insbesondere hinsichtlich der ausgesprochenen knappen innerstädtischen Flächenressourcen ausgesprochen problematisch und dürfte, wie bereits in vielen Fällen stadtweit seit langem zu beobachten ist, zur Reduzierung von Nutzungsräumen für andere, insbesondere umweltfreundlichere, Verkehrsteilnehmer führen (u.a. ÖPNV, Fußgänger, Radfahrer etc.).

3)
Angesichts der ausgesprochen angespannten Haushaltslage und angesichts der bereits jetzt schon sehr unzureichenden Instandhaltung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet, erscheint der geplante Ausbau der B101 kontraproduktiv. Die Planung und der noch kostenintensivere Weiterbau der B101 in Richtung Schöneberger Kreuz (dieser ist nach vorsichtigen Schätzungen mit über 200 Mio. anzusetzen, abweichend von der erheblichen Kostenunterschätzung der Verkehrsverwaltung) würde zu zusätzlichen Haushaltsreduzierungen in anderen Bereichen führen, die bereits die Grenze des Möglichen erreicht haben. Insbesonderwe aber würden diese auch zu noch drastischeren Einsparungen bei der Subventionierung des Öffentlichen Nahverkehrs führen, was wiederum im Widerspruch zu den politischen Zielen der Berliner Regierung steht und wovon ein ganz wesentlicher Teil der Berliner Bevölkerung betroffen würde.

Zudem wären aber auch unmittelbar betroffene Anlieger durch übermäßige Verkehrszuwächse gesundheitlich und in ihren Lebensverhältnissen deutlich negativ beeinträchtigt, was sich durch Folgeerscheinungen regional volkswirtschaftlich negativ niederschlägt und damit auch negative Wirkung auf die Gesamtbevölkerung ausübt.

4)
Wie den Inhalten der Punkte 1 bis 3 zu entnehmen ist, werden auch meine individuellen Belange als Berliner Bürger deutlich berührt. Ein Verzicht auf den Ausbau der B101 stellt hingegen eine geringe Einbuße an individueller motorisierter Mobilität dar, gemessen am Gesamtstraßennetz, die ohne erheblichen Nachteil hinzunehmen ist.

5)
Ein Bau von Lärmschutzeinrichtungen ist zu begrüßen, soweit er nicht an den Neubau des betreffenden B101-Teilstück gebunden wird.

Ich weise hier nochmals ausdrücklich darauf hin, daß der hier gegenständliche Neubauplanungsabschnitt der B101 ein Teil der Gesamtplanung bis in den inneren Stadtbereich Berlins darstellt und somit im Zusammenhang mit der weiteren Planung der B101 innerhalb Berlins abzulehnen ist. Ein auch nur teilweiser Aus- bzw. Neubau der B101, auch nur auf Brandenburger Gebiet, ist straßenverkehrsplanerisch nicht sinnvoll, wegen der weitläufigen Verbindungsfunktion einer Bundesstraße. Er kann daher nicht als Einzelplanung nur regional beurteilt werden. Die Planung zieht zwangsläufig weitere Aus- bzw. Neubauplanungsbestrebungen auf Berliner Gebiet nach sich.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Subaric-Leitis