Bezirksamt Schöneberg von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Umweltschutz
und Wirtschaft
Stadt- und Landschaftsplanungsamt

Bezirksamt Schöneberg, Stadt- und Landschaftsplanungsamt . D 10820 Berlin

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Umweltschutz und Technologie

I A 12

        Geschäftszeichen
        Stapl 41
        Bearbeiterin / Bearbeiter
        Hr. Schwarz
        Dienstgebäude
        Rathaus Schöneberg
        John-F.-Kennedy-Platz
        Datum 17.03.1999

Betr.: Änderung des Flächennutzungsplanes Berlin (FNP)
hier: Stellungnahme im Rahmen der verwaltungsinternen Vorabstimmung für den Änderungsbereich lfd. Nr. 17/98, B101

Mit Schreiben vom 18.02.1999 wurde uns u.a. der Änderungsbereich 17/98, B101, mit den Planungsalternativen A bis C, zur Stellungnahme vorgelegt.

Der Bezirk Schöneberg lehnt die beiden Alternativen A (ebenerdige Trassenführung) und B (Tunnellösung) im Zuge der Schaffung einer neuen Straßenverbindung ab.

Besonders problematisch in Schöneberg stellt sich die nördliche Fortführung der in Aussicht genommenen neuen B101 im Bereich Munsterdamm dar, wo nach den Vorstellungen des Bezirks Steglitz die Tunnelrampe entstehen soll. Dadurch ergibt sich eine gebündelte Verkehrslast - auch bei der ebenerdigen Variante - an der Kreuzung Grazer Damm, Prellerweg, Thorwaldsenstraße. Dies ist gegenüber den bereits bestehenden Nutzungen (Krankenhaus, Wohngebiet, Kindertagesstätte) nicht verantwortbar. Das Gelände des Auguste-Viktoria-Krankenhauses wäre im Bereich Grazer Damm auf einer Länge von ca. 650 m von den Abgas- und Lärmemissionen betroffen.

Begründung:
Das vorhandene Hauptverkehrsstraßennetz im südlichen und westlichen Stadtraum ist ausreichend. Der Ausbau bzw. die Verlängerung der B101 ist nicht notwendig. Auch aus der dem FNP zugrundezulegenden Gesamtschau ergibt sich keine Erforderlichkeit für die B101. Durch verbesserte Logistik ist das Netz für den Güterverkehr effizienter zu nutzen. Um das Schienennetz für den Güterverkehr in geeigneter Weise zu reaktivieren bzw. auszubauen, fordern wir den Abschluß von Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn. Im öffentlichen Personenverkehr sind attraktive Angebote zu schaffen, dies gilt insbesondere für den länderübergreifenden Schienenverkehr.

Die Alternative A weist erhebliche Zerschneidungseffekte auf. Gewachsene Lebens- und Sozialräume durch eine Trasse diesen Ausmaßes zu zerstören ist unverantwortbar. Verkehrswege müssen in einer Art und Weise angelegt werden, die den Menschen dienen und nicht ihre Lebensstrukturen und -zusammenhänge vernichten.
Eine städtebauliche Integration der ebenerdigen Trassenführung ist nicht möglich. Die prognostizierten ca. 46.000 Kfz pro Tag weisen einen Anteil von 20% Lkw auf, wobei die Gesamtemissionen unvertretbar hoch sein würden. Hier ist mit den u.g. Maßnahmen entgegenzuwirken.

Die Alternative B unterstellt Transitverkehr in erheblichem Umfang, deren Größenordnungen jedoch nicht nachgewiesen sind. Nicht nachvollziehbar bzw. unvollständig sind die Angaben zu Ziel- und Quellverkehr.
Für die Realisierung eines solchen Vorhabens wäre - ebenso wie bei der Variante A - der Abbruch großer Mengen Bausubstanz erforderlich. Damit überhaupt Anbindungen an Querverkehrsströme realisiert werden könnten (z.B. Attilastraße oder Steglitzer Damm) wäre ebenfalls der Abriß wertvollen Wohnungsbestandes notwendig. Das kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht hingenommen werden.

Nach unseren Erkenntnissen ist der aus dem Auuflagenbeschluß zum FNP 94 resultierende Prüfauftrag nicht abgearbeitet worden. Es war zu prüfen, "unter welchen Voraussetzungen die Realisierung der B101 notwendig wird. Vorrangiges Ziel ist, einen großen Teil der Verkehre über Schienenverbindungen (S-Bahn, Eisenbahn) abzuwickeln. Hierbei müssen auch die geplanten Güterverkehrszentren sowie eine schnellstmögliche Konzeptionierung einer Citylogistik für den Wirtschaftsverkehr berücksichtigt werden.".

Im einzelnen werden Hinweise auf bevorstehende Veränderungen gegeben, deren Beschleunigung erforderlich ist, bzw. Maßnahmen gefordert, die den Neubau einer B101 - in welcher Form auch immer - überflüssig machen:

  • Kurzfristige Lückenschließung zwischen der Landesgrenze, wo ein Regionalverkehrsgleis aus Richtung Ludwigsfelde auf Brandenburgischer Seite bereits verlegt ist, und dem S-Bahnhof Lichterfelde Süd. Hier fehlen nur 200 m Gleis. Später sollte die Verknüpfung zwischen Regionalverkehr und S-Bahnverkehr am Bahnhof Lichterfelde Ost erfolgen.
  • Einrichtung einer Regionalbahnlinie auf der Anhalter Bahn von der Innenstadt über Lichterfelde Ost, Großbeeren in Richtung Ludwigsfelde.
  • Bau der S-Bahnverbindung von Lichterfelde Süd nach Teltow-Stadt.
  • Aufstellung eines dezentrales Güterverkehrskonzeptes. Es wird nicht hingenommen, daß Hinweise auf Güterverteilzentren vor den Toren Berlins erfolgen. Die Verteilung der Güter muß innerhalb der Stadt zu wesentlichen Teilen auf der Schiene erfolgen. Es existieren in Berlin 50 Ortsgüterbahnhöfe und ca. 200 Gleisanschlüsse, die teilw. zu reaktivieren sind. In Abstimmung mit der Bahn ist dieses vorhandene Potential auszuschöpfen. Ggf. sind die politischen Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr zu verbessern. Die Feinverteilung der Güoter darf nur von lärm- und schadstoffarmen LKW bewältigt werden.
  • Abschließend wird das Modell modal split 80:20 hingewiesen, welches in der Vergangenheit als Programm immer wieder bestätigt wurde, bisher jedoch noch nicht einmal in Ansätzen zur Umsetzung kam.

Im übrigen wird erwartet, daß die im Erläuterungsbericht des FNP 94 - unter 9.3 - ausgeführten Leitsätze Berücksichtigung finden, u.a.:

4.
Wiederherstellung, Modernisierung und Erweiterung der schienengebundenen Verkehrsnetze haben Vorrang vor dem Ausbau des Straßennetzes.

8.
Der Güterverkehr soll verstärkt auf Bahn und Schiff verlagert werden.

Otto Edel
Bezirksstadtrat



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