Bezirksamt Schöneberg von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Umweltschutz
und Wirtschaft
Stadt- und Landschaftsplanungsamt
Bezirksamt Schöneberg, Stadt- und Landschaftsplanungsamt
. D 10820 Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Umweltschutz und Technologie
I A 12
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Änderung des Flächennutzungsplanes Berlin (FNP) |
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hier: |
Stellungnahme im Rahmen der verwaltungsinternen Vorabstimmung für
den Änderungsbereich lfd. Nr. 17/98, B101 |
Mit Schreiben vom 18.02.1999 wurde uns u.a. der Änderungsbereich
17/98, B101, mit den Planungsalternativen A bis C, zur Stellungnahme vorgelegt.
Der Bezirk Schöneberg lehnt die beiden Alternativen A (ebenerdige
Trassenführung) und B (Tunnellösung) im Zuge der Schaffung einer
neuen Straßenverbindung ab.
Besonders problematisch in Schöneberg stellt sich die nördliche
Fortführung der in Aussicht genommenen neuen B101 im Bereich Munsterdamm
dar, wo nach den Vorstellungen des Bezirks Steglitz die Tunnelrampe entstehen
soll. Dadurch ergibt sich eine gebündelte Verkehrslast - auch bei
der ebenerdigen Variante - an der Kreuzung Grazer Damm, Prellerweg, Thorwaldsenstraße.
Dies ist gegenüber den bereits bestehenden Nutzungen (Krankenhaus,
Wohngebiet, Kindertagesstätte) nicht verantwortbar. Das Gelände
des Auguste-Viktoria-Krankenhauses wäre im Bereich Grazer Damm auf
einer Länge von ca. 650 m von den Abgas- und Lärmemissionen betroffen.
Begründung:
Das vorhandene Hauptverkehrsstraßennetz im südlichen und westlichen
Stadtraum ist ausreichend. Der Ausbau bzw. die Verlängerung der B101
ist nicht notwendig. Auch aus der dem FNP zugrundezulegenden Gesamtschau
ergibt sich keine Erforderlichkeit für die B101. Durch verbesserte
Logistik ist das Netz für den Güterverkehr effizienter zu nutzen.
Um das Schienennetz für den Güterverkehr in geeigneter Weise
zu reaktivieren bzw. auszubauen, fordern wir den Abschluß von Vereinbarungen
mit der Deutschen Bahn. Im öffentlichen Personenverkehr sind attraktive
Angebote zu schaffen, dies gilt insbesondere für den länderübergreifenden
Schienenverkehr.
Die Alternative A weist erhebliche Zerschneidungseffekte auf.
Gewachsene Lebens- und Sozialräume durch eine Trasse diesen Ausmaßes
zu zerstören ist unverantwortbar. Verkehrswege müssen in einer
Art und Weise angelegt werden, die den Menschen dienen und nicht ihre Lebensstrukturen
und -zusammenhänge vernichten.
Eine städtebauliche Integration der ebenerdigen Trassenführung
ist nicht möglich. Die prognostizierten ca. 46.000 Kfz pro Tag weisen
einen Anteil von 20% Lkw auf, wobei die Gesamtemissionen unvertretbar hoch
sein würden. Hier ist mit den u.g. Maßnahmen entgegenzuwirken.
Die Alternative B unterstellt Transitverkehr in erheblichem Umfang,
deren Größenordnungen jedoch nicht nachgewiesen sind. Nicht
nachvollziehbar bzw. unvollständig sind die Angaben zu Ziel- und Quellverkehr.
Für die Realisierung eines solchen Vorhabens wäre - ebenso wie
bei der Variante A - der Abbruch großer Mengen Bausubstanz erforderlich.
Damit überhaupt Anbindungen an Querverkehrsströme realisiert
werden könnten (z.B. Attilastraße oder Steglitzer Damm) wäre
ebenfalls der Abriß wertvollen Wohnungsbestandes notwendig. Das kann
aus grundsätzlichen Erwägungen nicht hingenommen werden.
Nach unseren Erkenntnissen ist der aus dem Auuflagenbeschluß zum
FNP 94 resultierende Prüfauftrag nicht abgearbeitet worden. Es war
zu prüfen, "unter welchen Voraussetzungen die Realisierung der
B101 notwendig wird. Vorrangiges Ziel ist, einen großen Teil der
Verkehre über Schienenverbindungen (S-Bahn, Eisenbahn) abzuwickeln.
Hierbei müssen auch die geplanten Güterverkehrszentren sowie
eine schnellstmögliche Konzeptionierung einer Citylogistik für
den Wirtschaftsverkehr berücksichtigt werden.".
Im einzelnen werden Hinweise auf bevorstehende Veränderungen gegeben,
deren Beschleunigung erforderlich ist, bzw. Maßnahmen gefordert,
die den Neubau einer B101 - in welcher Form auch immer - überflüssig
machen:
- Kurzfristige Lückenschließung zwischen der Landesgrenze,
wo ein Regionalverkehrsgleis aus Richtung Ludwigsfelde auf Brandenburgischer
Seite bereits verlegt ist, und dem S-Bahnhof Lichterfelde Süd. Hier
fehlen nur 200 m Gleis. Später sollte die Verknüpfung zwischen
Regionalverkehr und S-Bahnverkehr am Bahnhof Lichterfelde Ost erfolgen.
- Einrichtung einer Regionalbahnlinie auf der Anhalter Bahn von der Innenstadt
über Lichterfelde Ost, Großbeeren in Richtung Ludwigsfelde.
- Bau der S-Bahnverbindung von Lichterfelde Süd nach Teltow-Stadt.
- Aufstellung eines dezentrales Güterverkehrskonzeptes. Es wird
nicht hingenommen, daß Hinweise auf Güterverteilzentren vor
den Toren Berlins erfolgen. Die Verteilung der Güter muß innerhalb
der Stadt zu wesentlichen Teilen auf der Schiene erfolgen. Es existieren
in Berlin 50 Ortsgüterbahnhöfe und ca. 200 Gleisanschlüsse,
die teilw. zu reaktivieren sind. In Abstimmung mit der Bahn ist dieses
vorhandene Potential auszuschöpfen. Ggf. sind die politischen Rahmenbedingungen
für den Schienengüterverkehr zu verbessern. Die Feinverteilung
der Güoter darf nur von lärm- und schadstoffarmen LKW bewältigt
werden.
- Abschließend wird das Modell modal split 80:20 hingewiesen, welches
in der Vergangenheit als Programm immer wieder bestätigt wurde, bisher
jedoch noch nicht einmal in Ansätzen zur Umsetzung kam.
Im übrigen wird erwartet, daß die im Erläuterungsbericht
des FNP 94 - unter 9.3 - ausgeführten Leitsätze Berücksichtigung
finden, u.a.:
4.
Wiederherstellung, Modernisierung und Erweiterung der schienengebundenen
Verkehrsnetze haben Vorrang vor dem Ausbau des Straßennetzes.
8.
Der Güterverkehr soll verstärkt auf Bahn und Schiff verlagert
werden.
Otto Edel
Bezirksstadtrat
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