| PFV Neubau B101n, Planungsabschnitt 4.2 -Dokumentation des Beteiligungsverfahrens- |
Privateinwender |
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Stellungnahme / Einwendung: |
Gegenäußerung des Antragstellers: |
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die im Feststellungsverfahren vorgesehene Planung für den Neubau der Bundesstraße 101 neu (B101n), Planungsabschnitt 4, Teilabschnitt 2 in den Gemeinden Großbeeren und Diedersdorf im Landkreis Teltow-Fläming hat die Bürgerinitiative B101 folgende Einwände vorzubringen: |
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Stellungnahme / Einwendung: |
Gegenäußerung des Antragstellers: |
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| 1) | |||||
| Der Neubau der B101 im 4. Planungsabschnitt zwischen
der Landesgrenze Berlin/Brandenburg und der L76, in den Gemeinden Großbeeren
und Diedersdorf, kann nicht als einzelnes Verkehrsprojekt isoliert betrachtet
werden. Die B101 ist eine Gesamtplanung der Länder Brandenburg und
Berlin und muß als solche gesehen werden. Die B101 soll als Hauptverkehrsstraße das Schöneberger Kreuz mit dem Brandenburger Umland verbinden. Ein bereits ausgebauter Teilabschnitt im Planungsgebiet 2 führt am Güterverkehrszentrum Großbeeren vorbei. |
Eine Gesamtbetrachtung der Straßenbaumaßnahme zum Neubau der B101n von Kerzendorf bis zur Landesgrenze Berlin/Brandenburg ist in den der Planfeststellung vorgelagerten Planungsstufen erfolgt. Die Planung ist im Anschlussbereich an der landesgrenze mit der Ausbaumaßnahme der B101 -Marienfelder Allee- auf Berliner Seite abgestimmt. Für die Realisierung ist die gesamtmaßnahme in einzelne Abschnitte aufgeteilt. Die Abschnittsgrenzen liegen hierbei jeweils an den Kreuzungsstellen mit dem übrigen Straßennetz (Landesstraße 79, BAB 10, Landesstraße 40 und Landesstraße 76). Durch die Lage der Abschnittsgrenzen an vorhandenen Straßen sind die einzelnen Streckenabschnitte jeweils verkehrswirksam und können bis zur Vollendung der Gesamtmaßnahme teilabschnitte der vorhandenen B101 zudem entlasten. Die Aussage, dass der Teilabschnitt 2 bereits realisiert ist, wird bestätigt. | ||||
| Diese Straße tauchte seit mehreren Jahrzehnten in den Berliner Verkehrsplanungen in unterschiedlichsten Varianten auf. Es wurde in einem Senatsbeschluß vom 19.5.98 in dem Neubauabschnitt zwischen Malteserstraße und Munsterdamm der ebenerdigen Trasse der Vorrang eingeräumt. Obwohl die Abgeordnetenhausparteien von dieser Planung abgerückt scheinen, bleibt laut Koalitionsvereinbarung von CDU udn SPD zur Senatsbildung für den Zeitraum 1999-2004 die B101 auch weiterhin "planerisch gesichert". | |||||
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Stellungnahme / Einwendung: |
Gegenäußerung des Antragstellers: |
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| Die B101 würde im Berliner Neubauabschnitt
mitten durch 2 intakite Wohngebiete, Lankwitz und Südende, führen.
Sie würde diese zerschneiden und die Lebens- und Wohnqualität
für die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger einschneidend
durch vermehrte Lärm- und Abgasimmissionen beeinträchtigen. Wir weisen erneut darauf hin, daß durch diese Planung ein Teil des Hofes der 100-jährigen Grundschule Alötlankwitz dem Straßenverkehr geopfert werden soll. Darüberhinaus wird ümit dem Bau der B101 den Lankwitzer Grundschülern ein Schulweg auf einer von LKWs stark befahrenen Straße zugemutet. Wir erinneren Sie daran, daß Grundeigentümer
in Lankwitz und Südende nach dieser Planung enteignet werden und daß
mehrere Häuser in Südende abgerissen werden sollen (siehe zu
letzteren Punkten beiliegende Zeitung der Bürgerinitiative B101). |
Der Planungsabschnitt 4, Teilabschnitt 2 endet an der Berliner Landesgrenze. Entsprechend sind die angesprochenen Aspekte nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahirens. Die Einwendungen sind somit im entsprechenden Planungsabschnitt auf Berliner Seite anzubringen. Die Belange der Verkehrssicherheit, der Gesundheit und der Lebens- und Wohnqualität in Lankwitz sind im dortigen Verfahren zu berücksichtigen. | ||||
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Stellungnahme / Einwendung: |
Gegenäußerung des Antragstellers: |
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| 2) | |||||
| Selbst wenn die gesamte B101 mit den Teilabschnitten Mrienfelder Allee (Ausbau) und dem Neubauabschnitt in Lankwitz und Südende nicht in absehbarer zeit realisiert werden sollte, wenden wir uns dennoch gegen den Bau der B101 in Großbeeren und Diedersdorf. Laut ausliegender Planungsunterlagen wird für die B101 von der Landesgrenze Berlin/Brandenburg bis zum Knotenpunkt mit der Neuen Osdorfer Straße auf das Jahr 2012 mit einem Verkehrsaufkommen von 43000 Kfz/24h gerechnet. Durch den Bau der B101 in Brandenburg wird also zusätzlicher Verkehr auf diese Straße gezogen, es ist mit einem verstärkten Verkehrsaufkommen in Richtung Berliner Innenstadt in den Quartieren Marienfelde, Lankwitz und Südende als Transitverkehr zu rechnen. | Die B101 ist neben den beiden Autobahnen BAB 9 Berlin-Nürnberg und BAB 13 Berlin-Dresden die wichtigste Radiale im Südraum von Brandenburg. Mit der steigenden Attraktivität der Region im engeren Verflechtungsraum zu Berlin kam es zu einer rapiden Erhöhung des Verkehrsaufkommens und damit für die dort ansässige Bevölkerung zu unzumutbaren Belästigungen, wie Lärm, Schadstoffimmission, Stau usw. und erhöhtem Unfallgeschehen. In den der Planfeststellung vorgelagerten Planungsstufen wurden die Vor- und Nachteile eines Neu- bzw. Ausbaus der B101 gegenübregestellt und nach sorgfältiger Abwägung aller durch den Straßenbau berührenden Belange sich für einen Neubau der B101 entschieden. Hierdurch wird eine leistungsfähige Verkehrsverbindung zwischen Berlin und dem südlichen Brandenburg geschaffen. Der Anschlußpunkt der B101n im Bereich der Landesgrenze Berlin/Brandenburg wurde mit Abschluss des Raumordnungsverfahrens in der gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin/Brandenburg festgelegt. Für die leistungsfähige Weiterführung des Verkehrsaufkommens auf Berliner Seite besteht eine Anschlussplanung zum vierstreifigen Ausbau der B101 -Marienfelder Allee- auf einen Teilabschnitt von ca. 1000m. Dieser Teilabschnitt erfasst den Bereich von der landesgrenze bis zum Diedersdorfer Weg. Somit ist festzustellen, dass die vorliegende Planung zum Neubau der B101 mit den städtebaulichen Entwicklungszielen des Landes Berlin korrespondiert. Entsprechend der verkehrlichen Bedeutung der B101 ist diese im innerstädtischen Bereich als übergeordnete Hauptverkehrsstraße eingestuft. | ||||
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Stellungnahme / Einwendung: |
Gegenäußerung des Antragstellers: |
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| Da die B101 am Güterverkehrszentrum Großbeeren
vorbeiführt, wird sie dort Schwerlastverkehr in Richtung Innenstadt
aufnehmen und zu einer erheblichen Belastung von Wohnstaßen der o.g.
Wohnbezirke führen. Es wird zu erhöhtem Ausstoß von Abgasen
und zu starken Lärmbelästigungen der Anwohnerinnen und Anwohner
kommen (vgl. Süpiegel 34/1999). Nach einer Berechnung des Bundesumweltministeriums
aus dem vorigen Jahr produzieren die in Deutschland zugelassenen LKWs zweieinhalb
mal so viele Stickoxide und fast fünfmal soviel Ruß wie alle
angemeldeten 42 Mio Personenwagenzusammen (rund 20000 Tonnen an Rußpartikeln
im Jahr).
Es ist sicherlich bekannt, daß diese Abgas- und Lärmimmissionen gesundheitsschädlich sind, insbesondere das Herz-Kreislaufsystem wird stark belastet. Krebserkrankungen treten häufiger auf. Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß der wachsene LKW-Verkehr Unfallgefahren vor allem für die Schwächeren der Gesellschaft in sich birgt, für die alten Menschen und Kinder. (Nach dem Spiegel 34/1999 steigt die Zahl der Toten bei Unfällen mit LKW-Beteiligung weiter an, während sie bei PKW-Unfällen rückläufig ist- 1997 starben bei LKW-Unfällen 1698 Menschen). |
Die B101 dient der Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsablaufs für die Berliner Quell- und Zielverkehre. Aus diesem Grund sind durch die Planung mit einer verbesserten Verkehrsführung die Grundlagen für einen qualitativ hochwertigen Verkehrsfluß gegeben. Die Planung auf Berliner Seite sieht eine leistungsfähige Weiterführung des Verkehrsaufkommens vor, die die Belange der Gesundheit und der Verkehrssicherheit berücksichtigt. Die Planungen ermöglichen einen leichten und flüssigen Ablauf Verkehrs, der den Schadstoffausstoß minimiert. | ||||
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Stellungnahme / Einwendung: |
Gegenäußerung des Antragstellers: |
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| 3) | |||||
| Die Bürgerinitiative B101 fördert eine Verkehrsplanung für die Quartiere Lankwitz und Südende, die auf einem integrierten stadtverträglichen bürgerfreundlichen Verkehrskonzept beruht. Wie im Auflagenbeschluß zum Flächennutzungsplan von 1994 formuliert, sollte der Verkehr vorrangig auf die Schiene und auf Wasserstraßen verlagert wrden, um so den Aus- und Neubau von Transitstrecken durch Wohnbezirke überflüssig zu machen. Die B101 wäre eine solche transitstrecke und mit dem Neubau in Brandenburg wäre eine weitere Entscheidung für diese Straße gefallen. Darum wenden wir uns entschieden gegen die vorliegende Planung. | Wie bereits ausgeführt steht die vorliegende Planung den städtebaulichen Entwicklungszielen des landes Berlin nicht entgegen, zumal nach Kenntnis des Vorhabenträgers der FNP 94 die Notwendigkeit zur Schaffung von leistungsfähigen Straßenverbindungen zwischen Berlin und Brandenburg begründet. Zu diesen zählt auch die B101. | ||||
| Mit freundlichen Grüßen
Eva Herborn |