Info 3
Eine Tagespflegefamilie finden


Vielleicht kennen Sie bereits eine Steglitzer Tagespflegestelle, in der Sie Ihr Kind bevorzugt betreuen lassen möchten.

Vielleicht haben Sie auch eine Betreuungsperson in Ihrer Nachbarschaft gefunden, der Sie Ihr Kind gerne anvertrauen wollen, und die bereit ist, die Aufgabe zu übernehmen.

Mit Fusion der Bezirke Steglitz und Zehlendorf ab 01.01.2001 können Sie auf Wunsch auch eine Tagespflegestelle im Bereich Zehlendorf auswählen.

In diesen Fällen teilen Sie in der Tagespflegebörse bitte rechtzeitig Ihren speziellen Betreuungswunsch mit.

Über die Möglichkeiten einer Platzvergabe und die Voraussetzungen einer evtl. öffentlichen Förderung der Tagesbetreuung werden wir Sie dann umfassend informieren.

Bitte beachten Sie, dass die Finanzierung einer Tagespflegebetreuung außerhalb des Bezirks Steglitz-Zehlendorf wegen der begrenzten Haushaltsmittel nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich ist!


Tagespflegebörsen:

Steglitz:

Raum 1626
Tel. 6321-4592

Zehlendorf:

Raum 1625
Tel. 6321-4542



Wenn Sie aber noch auf der Suche nach einer für Ihr Kind geeigneten Tagespflegestelle sind, empfehlen wir Ihnen die Vermittlung über die Börse.

Die Tagespflegebörse ist ein spezielles Service-Angebot des Jugendamtes Steglitz.

Entsprechend geschulte und ausgebildete Mitarbeiter, die die Tagespflegeeltern bei ihrer täglichen Arbeit durch Beratung und Angebot von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen, geben Ihnen auf Wunsch gerne die erforderliche Hilfestellung.


Sprechstunden:

Dienstag

9-12 Uhr

Donnerstag

16-18 Uhr

Freitag

9-12 Uhr



Sie finden bei uns Info-Wände mit aktuellen Platzangeboten unserer Tagespflegeeltern.

Sie können in der Tagespflegebörse auch selbst einen Betreuungswunsch aushängen. Verwenden Sie dazu bitte den beiliegenden Vordruck.

Sie können nach bestimmten Vorgaben (z.B. besonderen Betreuungszeiten, speziell erforderlicher Ernährung) eine Tagespflegestelle suchen lassen.

Sie können an speziellen Eltern-Informationsnachmittagen teilnehmen.


Suchmöglichkeiten

Bitte beachten Sie, daß es seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) am 1.1.1991 keine amtliche Pflegeerlaubnis mehr für Tagespflegeeltern gibt, wenn nicht mehr als drei fremde Kinder gleichzeitig betreut werden.

Prinzipiell kann jede Person Tagespflege durchführen.

Allerdings müssen Tagespflegeeltern, die eine Betreuung über die Börse anbieten möchten, zuvor an unserem Einführungsseminar teilnehmen, in dem wir über alle rechtlichen, finanziellen und vor allem pädagogischen Aspekte der Tagespflegearbeit ausführlich informieren.

Dennoch müssen Sie als Eltern vornehmlich selbst beurteilen, wer Ihr Kind am besten und angemessen betreuen kann.

Diese Verantwortung können wir Ihnen nicht abnehmen.

Um die Qualität von Tagespflege zu verbessern und eine gewisse Orientierungshilfe für Eltern bereitzustellen, bietet die Steglitzer Tagespflegebörse Tagespflegemüttern regelmäßige Fortbildungskurse und Gesprächsgruppen u.a. in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern an.

Sie sollten bei Ihrer Suche unbedingt Tagespflegemütter bevorzugen, die entsprechende Qualifizierungsnachweise haben.


Qualifizierte
Tagespflegeeltern