Info 9
Öffentliche Förderung von Tagespflegeplätzen


Voraussetzung für eine öffentliche Förderung der Tagespflegebetreuung Ihres Kindes ist, daß Sie eine entsprechende Anmeldung vorgenommen haben.

Dafür gibt es bestimmte, von der Senatsverwaltung vorgesehene Fristen, die für jede Form der Tagesbetreuung (Tagespflege, Krippe, Kindergarten, Hort) gleichermaßen gilt.

Anmeldungen werden für ein bestimmtes Kita-Jahr vorgenommen.

Kita-Jahre beginnen wie die Schuljahre immer am 1.8. eines jeden Kalenderjahres und enden am 31.7. des darauffolgenden Kalenderjahres.

Anmeldungen zur Tagesbetreuung müssen bis spätestens zum 28.2., (also rechtzeitig vor Beginn des nächsten Betreuungsjahres) vorgenommen werden.

Anmeldungen, die danach erfolgen, sind zwar möglich, haben aber eine nachrangige Platzzusage zur Folge.

Für die Anmeldung zur Tagesbetreung gibt es Einheitsvordrucke, die Sie in jeder Kita, aber auch im Bezirksamt selbst (Pförtner, Bürgerberatung) erhalten.

Sie liegen außerdem in unserer zentralen Anmeldestelle im 14. OG aus.

Anmeldungen können Sie per Post oder zu den Sprechstunden (dienstags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags 16.00 bis 18.00 Uhr) vornehmen.


Anmeldung

Aufgrund Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen sog. „Bedarfsbescheid“, in dem die Ihrem Kind zugewiesene Dringlichkeitsstufe, die erforderliche Betreuungszeit und das frühestmögliche Aufnahmedatum vermerkt sind.

Wenn Sie eine Tagespflegestelle suchen, legen Sie diesen Bescheid bitte in der Börse vor.


Bedarfsbescheid

Sie werden in der Börse Aushänge von Tagespflegeeltern finden, die öffentlich geförderte, privat finanzierte Plätze oder beides anbieten.

Öffentlich geförderte Plätze stehen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung.

Es gibt in allen Berliner Bezirken einen limitierten Haushaltsetat, der nicht überschritten werden kann.

Da erfahrungsgemäß mehr Anmeldungen zur Tagesbetreuung vorliegen, als Gelder vorhanden sind, wird die Zusage für einen öffentlich geförderten Platz nach Dringlichkeitsstufe und Wartezeit geregelt.

Die Entscheidung darüber unterliegt dem Jugendamt.

Der begrenzte Steglitzer Tagespflegeetat lässt die Finanzierung eines Platzes in einem anderen Berliner Bezirk nicht zu.

Wenn Sie keine öffentliche Förderung erhalten, können Sie dieTagespflege privat finanzieren.

Wenn Sie an einem öffentlich geförderten Tagespflegeplatz für Ihr Kind interessiert sind, fragen Sie in der Börse bitte unbedingt vor Kontaktaufnahme zu der Pflegestelle nach den entsprechenden Möglichkeiten.


Nicht jeder Platz kann finanziert werden

Mit Vergabe eines öffentlich geförderten Tagespflegeplatzes übernimmt das Jugendamt die für die Tagesbetreuung Ihres Kindes entstehenden Kosten, an denen Sie sich als Eltern mit einem an das Jugendamt zu zahlenden Kostenbeitrag beteiligen müssen.

Die Höhe Ihres Kostenbeitrages richtet sich zum einen nach Ihrem Brutto-Jahresverdienst, zum anderen nach der täglichen Betreuungszeit.

Für beides sind entsprechende Staffelungen vorgesehen (Höhe des Familieneinkommens, Beitragsreduzierung bei Familien mit mehr als einem Kind, Ganztags-, Teilzeit- oder Halbtagsbetreuung).

Grundlage für den Elternbeitrag ist das jeweils geltende Kita-Kosten-Beteiligungsgesetz, das gleichermaßen auch für die Tagespflege gilt. Sie müssen mit folgenden Kosten rechnen:


Kostenbeitrag

Einkommen
(jährlich)

Familien mit

Ganztags-
betreuung

Teilzeit-
betreuung

Halbtags-
betreuung

unter 44.000 DM

1 Kind


95 DM


85 DM


75 DM

2 Kindern

95 DM

85 DM

75 DM

3 Kindern

95 DM

85 DM

75 DM

4 und mehr Kindern

95 DM

85 DM

75 DM


44.000 DM bis unter
55.000 DM

1 Kind


140 DM


105 DM


75 DM

2 Kindern

112 DM

85 DM

75 DM

3 Kindern

95 DM

85 DM

75 DM

4 und mehr Kindern

95 DM

85 DM

75 DM


55.000 DM bis unter
66.000 DM

1 Kind


180 DM


135 DM


90 DM

2 Kindern

144 DM

108 DM

75 DM

3 Kindern

108 DM

85 DM

75 DM

4 und mehr Kindern

95 DM

85 DM

75 DM


66.000 DM bis unter
77.000 DM

1 Kind


240 DM


180 DM


120 DM

2 Kindern

192 DM

144 DM

96 DM

3 Kindern

144 DM

108 DM

75 DM

4 und mehr Kindern

120 DM

90 DM

75 DM


77.000 DM bis unter
88.000 DM

1 Kind


300 DM


225 DM


150 DM

2 Kindern

240 DM

180 DM

120 DM

3 Kindern

180 DM

135 DM

90 DM

4 und mehr Kindern

150 DM

113 DM

75 DM


88.000 DM bis unter
100.000 DM

1 Kind


360 DM


270 DM


180 DM

2 Kindern

288 DM

216 DM

144 DM

3 Kindern

216 DM

162 DM

108 DM

4 und mehr Kindern

180 DM

135 DM

90 DM


100.000 DM bis unter
120.000 DM

1 Kind


420 DM


315 DM


210 DM

2 Kindern

336 DM

252 DM

168 DM

3 Kindern

252 DM

189 DM

126 DM

4 und mehr Kindern

210 DM

158 DM

105 DM


120.000 DM bis unter
150.000 DM

1 Kind


490 DM


368 DM


210 DM

2 Kindern

392 DM

294 DM

168 DM

3 Kindern

294 DM

221 DM

126 DM

4 und mehr Kindern

245 DM

184 DM

105 DM


150.000 DM und mehr

1 Kind


560 DM


420 DM


210 DM

2 Kindern

448 DM

336 DM

168 DM

3 Kindern

336 DM

252 DM

126 DM

4 und mehr Kindern

280 DM

210 DM

105 DM

Stand: 31.12.2000

Wenn Sie sich mit den Tagespflegeeltern über die Aufnahme Ihres Kindes geeinigt haben, klären Sie bitte umgehend und jedenfalls vor Beginn der Eingewöhnung die notwendigen Formalitäten.

Bei Vergabe eines öffentlich geförderten Platzes wird das Jugendamt mit den Tagespflegeeltern einen Vertrag schließen, in dem alle gegenseitigen rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen geregelt, die erforderlichen Betreuungszeiten und auch evtl. Befristungen vermerkt sind.

Sie erhalten von uns eine Bestätigung über die Platzvergabe und von unserer Kollegin, die für die Kostenberechnung zuständig ist, einen Bescheid über Ihren Kostenbeitrag.


Wie geht es weiter?

Für die Vergabe eines unbefristeten Tagespflegeplatzes ist der Nachweis zumindest einer Halbtagsbeschäftigung (Arbeit oder Ausbildung) beider Elternteile Voraussetzung!

Bitte beachten Sie: