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Info 9 Finanzielles |
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Wenn Sie Tagespflegebetreuung über die Steglitzer Tagespflegebörse anbieten möchten, gibt es folgende Möglichkeiten:
Über die öffentliche Finanzierung entscheidet das Jugendamt nach Antragstellung durch die Eltern. Sie können privat und öffentlich finanzierte Plätze kombinieren. |
Öffentlich oder privat finanziert |
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Für Plätze, die Sie im Rahmen der öffentlichen Förderung anbieten, gilt folgendes: |
Öffentlich geförderte Plätze |
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Die Vergabe öffentlich geförderter Tagespflegeplätze ist gesetzlich festgelegt. Jedem Bezirk steht dafür ein begrenzter Haushaltsetat zur Verfügung. Da die Nachfrage die finanziellen Möglichkeiten regelmäßig übersteigt, richtet sich die Platzvergabe nach Dringlichkeitsstufen und Wartezeiten. Insofern sind Sie bei der Suche nach einem für Ihre Kindergruppe „passenden“ neuen Tagespflegekind auch verpflichtet, diese Rangfolge zu berücksichtigen. Bitte beachten: Für die Vergabe eines unbefristeten Betreuungsplatzes müssen die Eltern mindestens eine Halbtagsbeschäftigung (Arbeit oder Aus-bildung) nachweisen! Fragen Sie also die Eltern nach ihrer Arbeitssituation. |
Vergabe |
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Mit Aufnahme des Kindes schließt das Jugendamt mit Ihnen einen Tagespflegevertrag, in dem alle gegenseitigen Verpflichtungen geregelt sowie die Betreuungszeit und evtl. Befristungen vermerkt sind. Für die Betreuungsarbeit erhalten Sie jeweils monatlich im voraus ein Pflegegeld (für Ernährung, Pflegemittel u.ä.m.) und ein Erziehungsgeld (für die pädagogische Leistung), dessen Höhe sich nach der erforderlichen täglichen Betreuungszeit richtet. Die momentan gültigen Sätze können Sie der folgenden Tabelle entnehmen: |
Bezahlung |
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Die Höhe des Erziehungs- und Pflegegeldes richtet sich nach den jeweils geltenden Berliner Familienpflegegeldvorschriften. Die oben genannten Beträge basieren auf den Sätzen für Tageseinzelpflege, die Betreuungszeiten mit Zuschlag auf einer Ganztagsbetreuung. Das in der Tabelle ausgewiesene Pflegegeld soll den Kindern zugute kommen, das Erziehungsgeld ist das Entgelt für Ihre Tagespflegearbeit. Eine weitere Form der Tagespflege ist die kitaergänzende Betreuung für Kinder über drei Jahren, die vor allem alleinerziehenden Eltern im Schichtdienst oder mit besonders ungünstigen Arbeitszeiten (z.B. im Einzelhandel) vorbehalten ist. Die Hauptbetreuungszeit der Kinder wird durch die Kita abgedeckt, die Tagespflege ist also nur ergänzend für wenige Stunden am späten Nachmittag oder ab und zu auch an Feiertagen oder an Wochenenden nötig. Die Tagespflegeeltern können in diesen Fällen bis zu 75% des Pflegegeldes und das Erziehungsgeld für einen Teilzeitplatz als Zuschlag für die ungünstigen Betreuungszeiten erhalten, auch wenn die monatlich notwendige Betreuungszeit in der Regel höchstens einer Halbtagsbetreuung entspricht. |
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Sie haben gemäß § 17 Abs. 3 Kita-Gesetz einen begrenzten Anspruch auf bezahlte eigene Ausfallzeiten (für Urlaub und Krankheit je vier Wochen, für Fortbildung eine Woche) und auf Fehlzeiten des Kindes (Urlaub oder Krankheit insgesamt sechs Wochen) pro Jahr. Während dieser Zeiten werden das Erziehungsgeld in der bisherigen Höhe, das Pflegegeld zu 50% weitergezahlt. Für eine ordnungsgemäße Abrechnung müssen Sie deshalb für jedes Quartal Anwesenheitsnachweise führen. Vordrucke dafür erhalten Sie mit dem Tagespflegevertrag. |
Urlaub und Krankheit |
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Sie können vom Jugendamt auf Antrag die für die Betreuung notwendige Ausstattung (Reisebett, Hochstuhl, Kinderwagen, Spielzeugpauschale) erhalten. Dabei muß aber zunächst auf von anderen Tagespflegeeltern nicht mehr benötigte Ausstattung zurückgegriffen werden. Die angeschafften Gegenstände sind zurückzugeben, wenn sie nicht mehr für öffentlich geförderte Tagespflegeplätze benötigt werden. |
Ausstattung |
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Der durch die Tagespflegearbeit erzielte Verdienst ist steuerfrei, (bei Tagesgroßpflegestellen nur, wenn regelmäßig nicht mehr als fünf Kinder betreut werden). |
Steuern |
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Im Hinblick auf das Erziehungsgeld, das Sie evtl. für ein eigenes kleines Kind beziehen, gilt die Tagespflegebetreuung nicht als Erwerbstätigkeit, auch wenn Sie eine Ganztagsbetreuung anbieten. Allerdings wird das erzielte Einkommen (nur das Tagespflegeerziehungsgeld) auf das Familieneinkommen angerechnet und das Erziehungsgeld für Ihr eigenes Kind evtl. gekürzt. |
Erziehungsgeld |
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Wenn Sie familienkrankenversichert sind, ändert sich mit der Aufnahme von Tagespflegekindern für Sie nichts. In der Regel werden Verträge mit beiden Tagespflegeeltern abgeschlossen, damit im Notfall oder bei besonders langen Betreuungszeiten der Ehepartner die Betreuung der Pflegekinder übernehmen kann. Der Verdienst gilt dann als gemeinsames Einkommen, und die Grenze für die Mitversicherung bei dem erwerbstätigen Ehepartner wird nicht überschritten. |
Krankenversicherung |
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Wenn Sie alleinerziehend sind oder in einer Partnerschaft leben, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den evtl. Zusatzkosten rechtzeitig erkundigen. |
Sozialhilfe und Wohngeld |
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Bei Bezug von Sozialhilfe oder Wohngeld wird der Zuverdienst aus der Tagespflegebetreuung (nur das Erziehungsgeld) zum Teil berücksichtigt. Daher ist es erforderlich, daß Sie Ihr Einkommen dort auch rechtzeitig angeben, um Mißverständnisse und evtl. Überzahlungen / Rückforderungen zu vermeiden. Während der Betreuungszeit der Ihnen anvertrauten Tagespflegekinder sind Sie über die Eigenunfallversicherung des Landes Berlin unfallversichert. Ein Haftpflichtversicherungsschutz ist hingegen nicht gegeben. Erkundigen Sie sich daher unbedingt bei Ihrer Versicherung, ob eine Erweiterung Ihrer privaten Familienhaftpflichtversicherung erforderlich wird. Sie können sich auch über die Sammelhaftpflichtversicherung der Senatsverwaltung versichern lassen. Vordrucke dazu erhalten sie in der Tagespflegebörse. Auf jeden Fall ist zuvor ein Kostenvergleich zu empfehlen! |
Haftpflicht- und Unfallversicherung |
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Für Plätze, die Sie im Rahmen privater Finanzierung anbieten, gilt folgendes: |
Privat finanzierte Plätze |
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Über finanzielle Leistungen müssen Sie sich mit interessierten Eltern selbst einigen. Es empfiehlt sich, diese vor Aufnahme des Tagespflegekindes schriftlich in Vertragsform festzuhalten. Ein solcher Vertrag sollte zusätzlich auch Vereinbarungen über die Betreuungszeit und Urlaubsregelungen enthalten. Benutzen Sie den beiliegenden Vordruck „Vereinbarungen“. Finanzielle Ansprüche dem Jugendamt gegenüber - z.B. auf Stellung von Ausstattungsgegenständen - gibt es nicht. |
Bezahlung |
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Im Hinblick auf das Erziehungsgeld, das Sie evtl. für ein eigenes kleines Kind beziehen, gilt die Tagespflegebetreuung nicht als Erwerbstätigkeit, auch wenn Sie eine Ganztagsbetreuung anbieten. Allerdings wird das erzielte Einkommen auf das Familieneinkommen angerechnet und das Erziehungsgeld für Ihr eigenes Kind evtl. gekürzt. |
Erziehungsgeld |
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Bei Bezug von Sozialhilfe oder Wohngeld wird der Zuverdienst aus der Tagespflegebetreuung zum Teil berücksichtigt. Daher ist es erforderlich, daß Sie Ihr Einkommen dort auch rechtzeitig angeben, um Mißverständnisse und evtl. Überzahlungen / Rückforderungen zu vermeiden. |
Sozialhilfe und Wohngeld |
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Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse rechtzeitig, inwieweit aufgrund Ihres Verdienstes die Familienversicherung bestehen bleiben kann, oder ob Sie sich selbst versichern müssen. |
Krankenversicherung |
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Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob eine Erweiterung Ihrer privaten Haftpflichtversicherung erforderlich wird. |
Haftpflichtversicherung |
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Einkünfte aus privater Tagespflegebetreuung sind einkommensteuer- und rentenversicherungspflichtig. |
Steuern |
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Wenn Sie privat finanzierte und öffentlich geförderte Plätze nebeneinander anbieten, gelten die zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen für öffentliche Förderung entsprechend. Wenn Eltern die Tagespflegebetreuung ihres Kindes bei Ihnen zunächst privat finanzieren, grundsätzlich aber an einer öffentlichen Förderung interessiert sind, ist dies im Prinzip möglich. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Anmeldung der Eltern im Jugendamt. Die Vergabe öffentlich geförderter Tagespflegeplätze richtet sich dann nach der dem Kind zuerteilten Dringlichkeitsstufe und zusätzlich nach Wartezeiten. Bitte verweisen Sie die Eltern in diesem Fall an die Tagespflegebörse und beachten Sie, dass Sie auch bei einer nur vorübergehend privat vereinbarter Tagespflegebetreuung jedenfalls der Steuer- und auch der Rentenversicherungspflicht unterliegen. |
Mischformen |
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Für alle Tagespflegeeltern, die über die Steglitzer Tagespflegebörse Tagesbetreuung anbieten möchten, gilt grundsätzlich die Verpflichtung, ausschließlich Steglitzer Kinder aufzunehmen. Aufgrund der Fusion mit dem Bezirk Zehlendorf ab 01.01.2001 ist auch die Betreuung von Kindern aus dem Bereich Zehlendorf möglich. |
Nur Steglitzer oder Zehlendorfer Kinder |
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