Info 11
Unterlagen vor Betreuungsbeginn


Wenn Sie einen öffentlich geförderten Platz erhalten haben, reichen Sie bitte vor Betreuungsbeginn folgende Unterlagen in der Tagespflegebörse ein:
  • Aktuelle Arbeits- sowie ggf. Ausbildungsnachweise, denen die Wochenarbeitszeit zu entnehmen ist
  • bzw. Kopien von Studiennachweisen - bei nicht alleinerziehenden von beiden Elternteilen!
  • Durchschrift des Ihnen erteilten Bescheides über den Betreuungsbedarf.
  • Einkommenserklärung (Vordruck zum Info Nr. 7) nebst Steuerbescheid oder Lohnsteuerkarte des letzten oder vorletzten Kalenderjahres (Original und Kopie).
  • Kindergeldnachweis (in Kopie), wenn Sie mehr als ein Kind haben.
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ausgestellt von einem Kinderarzt oder vom Jugendgesundheitsdienst.

Dieses Gesundheitsattest ist eine Absicherung für die Tagesmutter und stellt sicher, daß das neue Kind gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist, wenn es in die Gruppe kommt.

Das Attest darf am Aufnahmetag nicht älter als 10 Tage sein.

Das Original reichen Sie bitte in der Börse ein.

Eine Kopie sollten Sie Ihrer Tagesmutter aushändigen.

Bitte beachten:
Tagespflegeplätze werden unbefristet nur an Eltern vergeben, die beide mindestens halbtags tätig sind (Arbeit oder Ausbildung) und in keinem befristeten Beschäftigungsverhältnis stehen.

Die Aufnahme in die Pflegestelle erfolgt frühestens vier Wochen vor Arbeits- bzw. Ausbildungsbeginn.

Den genauen Termin sprechen Sie bitte rechtzeitig in der Tagespflegebörse ab.

Wenn Sie noch auf der Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung sind, wird die Tagespflegebetreuung Ihres Kindes zunächst für drei Monate (mit einem Halbtagsplatz) befristet.

Eine Verlängerung um drei weitere Monate ist möglich, sollte Ihre berufliche Situation bis dahin unverändert sein.

Allerdings müssen Sie in diesem Fall Ihre Bemühungen um eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle nachweisen.

Über genauere Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig in der Tagespflegebörse.


Öffentlich geförderte Tagespflege

Da Tagespflege ausschliesslich für Kinder berufstätiger Eltern vorgesehen ist, muss auch bei privat finanzierter Tagespflege sichergestellt sein, dass beide Eltern mindestens halbtags beschäftigt sind.

Darüberhinaus benötigen wir eine von Ihrem behandelnden Kinderarzt oder vom Jugendgesundheitsdienst ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung.


Privat finanzierte Tagespflege